Hartz 4 Ü25 bei Eltern Abschluss nachholen?

4 Antworten

Du musst um SGB II Leistungen beziehen zu können der Vermittlung in den allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ein Vollzeitstudium oder schulische Ausbildung in Vollzeit stehen dem entgegen. Dafür gibt es BAB oder BAFöG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Theoretisch und ggf. auch praktisch - Ja.

Wenn Du als unter 25-jährige/r noch eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bildest, wären schulische Pläne mit dem Jobcenter zu besprechen.

Grundsätzlich verwehren kann man Dir Deine Pläne nicht.

Wenn das Jobcenter das für eine sinnvolle Maßnahme hält um dich aus der Dauer Arbeitslosigkeit rauszuholen, dann kann es durchaus für einen begrenzten Zeitraum und mit leistungsnachweis ALG2 für diese Zeit zahlen.

Dazu muss aber die Erfolgsaussicht und deine Zielstrebigkeit erkennbar sein.

es gibt auch Qualifizierungen, in denen du vergleichbare schulische Ziele erreichen könntest.

Da du ja ü25 bist und deine Eltern wahrscheinlich dich nicht unterstützen und keine andere Leistung bekommst oder Gehalt wirst du sehr wahrscheinlich Anspruch auf ALG 2 haben (Hartz4)