Hartz 4 KDU für Wohngemeinschaft?
Hallo ihr lieben! Ich wohne in einer Wohngemeinschaft, wir sind weder eine Haushaltsgemeinschaft, noch eine Bedarfsgemeinschaft. Wir haben eine Nettokaltmiete von 500,62+72€ Betriebskosten, die mir bis Anfang August anteilig übernommen wurde! Nun bekam ich einen Änderungsbescheid und auf Nachfrage beim zuständigen Leistungsträger sagte man mir, dass sei natürlich so korrekt:
Die höchstmiete dürfte nur noch 298€ bei einer 2-Personen Haushaltsgemeinschaft betragen! Und deshalb zahlen die mir nur noch 149€ Kaltmiete! Ist das rechtens? Ich weiß mir keinen Rat mehr und mir fehlen 100€ im Monat.
2 Antworten
Fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen !
In einer reinen WG - steht dir die KDU - für eine einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zu,die bei euch in der Stadt als angemessen vom Jobcenter angesehen wird.
Das ist Deine Hälfte...und der andere Mitbewohner bekommt das Gleiche.
500,62 Euro Kaltmiete sind sehr, sehr viel - ich zahle für 52 Quadratmeter 290 Euro kalt (was hier eine vergleichsweise hohe Miete ist).
Da ist Umzug oder ein freiwilliges Zuzahlen angesagt.
Natürlich ist das im Falle, dass preiswerterer Wohnraum nicht zu beschaffen ist, verhandlungsfähig.
Sicher kommt gleich unser gelangweiltes familiengerdchen und meint mal wieder, alles kommentieren zu müssen - achtet nicht auf ihn.
Völlig korrekt. Unser ultimativer Experte isomatte hat bereits geschrieben, was zu tun ist.
Also ich zahle anteilig 250€ + 72€ NK/BK! Es sind eben 70qm2 und jeder hat sein eigenes Reich! Davon ab habe ich halt in Erinnerung, dass jeder in einer WG so gesehen für sich berechnet wird! Das wären in meinem Falle 250€+36€ (KDU) und da würde ich bei 286€ liegen (Höchstgrenze wären 290€) + Angemessene Kosten für Heizung!
Oder irre ich mich dahingehend?