Hartz 4 gekürzt wenn volljährige Tochter Geld erbt?

7 Antworten

Als BAFÖG-Empfängerin ist sie ja bereits aus der Bedarfsgemeinschaft heraus gerechnet.

Ihr Vermögen hätte also mit der Mutter nichts zu tun.

Eine andere Frage wäre, wenn die Mutter eigentlich Vorerbin wäre. Dann wäre das ja eigenes Einkommen. 

milakunis123 
Fragesteller
 04.09.2016, 18:52

Danke für die Antwort!

Genau das habe ich auch gedacht. Sie gehört ja eigentlich nicht zur BG, weil sie ja kein Geld kriegt vom Jobcenter.

Ich wurde selber als Mutter nicht zur Vorerbin berufen.

lg

DerHans  04.09.2016, 18:55
@milakunis123

Falls du aber einen Anspruch auf einen Pflichtanteil hast, verlangt die Sozialbehörde von dir auch, diesen einzufordern.

milakunis123 
Fragesteller
 04.09.2016, 19:00
@DerHans

Tretet der Pflichtanteil auch in Kraft, wenn das Geld vom Ausland kommt? Oder muss man dann auf das Erbrecht des jeweiligen Landes zugreifen?

DerHans  04.09.2016, 19:09
@milakunis123

Wenn euch Geld zufließt, und ihr verschweigt da was, setzt ihr euch der Gefahr aus wegen Betrugsversuch verklagt zu werden

milakunis123 
Fragesteller
 05.09.2016, 00:04
@DerHans

"Wenn" Geld fließen wird, werden wir es natürlich angeben. Es ist nicht einmal sicher, ob wir es überhaupt erhalten.

schleudermaxe  05.09.2016, 17:21
@milakunis123

.... nicht alle Länder greifen auf das Deutsche Erbrecht zu. Da gibt es gewaltige Unterschiede.

Kindergeld wird wegfallen, wenn die Ausbildung beendet wurde.

Hartz für das Kind derzeit auch gar nicht möglich, sie steht dem AM nicht zur Verfügung und bekommt ja BAföG.

Leistungen nach dem BAföG möglich, Erbe wird ggf. eingerechnet.

Merke: Bevor die Tochter zur Erbin wird, sind die >Kinder vom Großvater doch dran und somit fällt vielleicht das eine oder anderen Hartz weg.

Viel Glück.

und sie auch seit neuerdings, laut dem Jobcenter, zur BG gehört,

Meine Auffassung nach ist das Erbe ein reguläres Einkommen eurer BG und wird als solches behandelt. Insbesondere da alle Freibeträge für Vermögen schlagartig übersprungen werden, müsste sowohl ALG2 als auch Bafög eingestellt werden (man möge mich gerne korrigieren wenn ich eine Bestimmung falsch auslege).

Kindergeld bekommt man unabhängig von Vermögen und Einkommen.


WENN sie das Geld HAT(was heißt ein fünfstelliger Betrag? Ein hoher oder 15'000? - das spielt natürlich schon eine Rolle) dann würde ich euch raten, dass Geld gut anzulegen und euch nicht zu beeilen mit Alles-Offenlegen und so. Vielleicht solltet ihr euch umgehend Rat bei einem zuständigen Rechtsanwalt einholen. Wenn die vom Amt erfahren, dass viel Geld in diesen Haushalt geflossen ist, werden sie sofort irgendwie reagieren, bzw. wollen alles wissen. Ich würde mir auch nicht auf all die Ratschläge und Halbweisheiten hier verlassen. Kühlen Kopf behalten und einen RA suchen, der sich mit H4 und Erbschaften auskennt. Ich wünsche euch viel Glück und dass ihr nicht an einen gerät, der nur die Dollarzeichen in den Augen hat. PS: Ich habe mal was gelesen, dass man 20 t auf der Seite haben darf als H4 und das nicht aufbrauchen muss. Wie die familiären Verhältnisse, bzw. die Themen Teilen und Teilhaben am neuen "Wohlstand" bei euch gehandelt werden, kann von hier aus natürlich niemand beurteilen.


milakunis123 
Fragesteller
 04.09.2016, 19:03

Wir haben es nicht. Wenn wirklich was abgezogen wird, dann wollen wir es erst gar nicht annehmen.

lg

juergen63225  04.09.2016, 19:15

Ein Rechtsanwalt wird kaum Rat geben dürfen, wie man vermeidet, dass Geld aufgezehrt wird .. Könnte ja nicht ganz legal sein .. 

Wenn der Grossvater lebt und man darüber diskutieren kann, sollte man mit ihm eine Lösung finden ... Z.B. eine Bar-Schenkung vorab. Oder der Kauf von Goldmünzen, die man zwar auch angeben muss beim Vermögen .-.- 

Im Falle des Todes wird das Finanzamt über alle vorhandenen Konten und Guthaben informiert .. gesetzlich vorgeschrieben.

Oidossi  04.09.2016, 20:22
@juergen63225

Ja - das FA ist ja wieder etwas anderes. Aber die Frage geht in Richtung Erhalt der Grundsicherung. Es ist letztlich eine Entscheidungssache, ob man vorbehaltlos umgehend alles angibt und offenlegt (ohne Rücksicht auf mögliche Verluste) - oder ob man innehält und vorsichtig das weitere Vorgehen sondiert. Das Einstellen der betreffenden Frage spricht eher für das zweite.

Auf Kindergeld hat das Erbe keinen Einfluss, womöglich aber beim Bafoeg.

Bekommt sie Bafoeg, sollte sie eigentlich bereits aus der Bedarfsgemeinschaft draussen sein und keine Leistungen mehr erhalten, bzw. ihren Mietanteil mit ihrem Bafoegteil tragen. Sollte das Amt aber noch die Miete tragen, dann darf das Erbe sehr wohl darauf angerechnet werden, aber nicht auf die anderen Empfänger von H4 des Haushalts.