Hartz 4 - Kosten der Unterkunft wenn Vermieter = Elternteil?

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Siehe -> http://hartz.info/index.php?topic=1879.0

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.

BSG- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R: Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.

Sollte kein Thema sein, wenn die auch inzwischen grundsätzlich gerne mal davon ausgehen, dass man bei Eltern nichts zahlen muss, Eltern in solchen Fällen das Geld an die Kind weiterreichen und das Finanzamt zusätzlich noch beschissen werden soll. Vermutlich schließen solche Menschen von sich auf alle anderen, da man ja auch immer wieder von Korruption und Kriminalität in deutschen Amtsstuben liest, anders kann ich mir das nicht erklären. Solange Dein Vater die Mieteinnahmen versteuert und Du die Mietzahlungen Mittels Kontoauszügen auch in der Vergangenheit nachweisen kannst, sollten hier keine Probleme entstehen, die einen eventuellen arbeitsscheuen Job-Center Mitarbeiter von der zeitnahen Bescheidung abhalten könnten. Ob die Frage im Antrag an sich zulässig ist, für was diese Daten erhoben werden müssen, ist alles recht fragwürdig und sollte man vielleicht einmal als Betroffener vom Bundesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen und ggfs. nachträglich wieder aus der Akte löschen lassen durch schriftliche Aufforderung, gilt auch für Telefonnummern die inzwischen bei vielen Kommunen im Antrag angegeben werden müssen.

Selbstverständlich bist du zur Wahrheit verpflichtet. Aber, dass deine Eltern mit dir einen Mietvertrag haben, spielt keine Rolle. Sie sind keineswegs verpflichtet, dir ihre Wohnung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ich wage zu bezweifeln das das Verlangen dieser Auskünfte rechtens ist.

Für ein Mietverhältnis spielt eine evtl. Verwandtschaft jedenfalls keine Rolle.