Hallo.Wann Immobilienkaufvertrag hat Rechtswirksamkeit?

2 Antworten

Wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde, dann darf der Makler Dir Rechnung stellen. Es ist allerdings üblich den Makler auch erst dann zu bezahlen wenn die übrigen Hürden wie Vorkaufsrecht der Gemeinde abgeschlossen ist und die Auflassung im Grundbuch beantragt ist.

shabunin777 
Fragesteller
 13.12.2013, 10:37

Hallo.Danke.Nur noch kurz...Das Immobilie hat keine Besitzer mehr(verstorben).Schlüsselübergabe und alle Zählern (Strom,Wasser...)muss noch von Makler durschgefürt werden.Ist das recht,wenn ich bezahle nach Übergabe??? Danke.

Karl37  13.12.2013, 13:46
@shabunin777

Zahlen sollte man erst wenn die Fälligkeitsmitteilung des Notar vorliegt. Erst dann kann man sicher sein das der Grundstücksübertragung keine gesetzlichen Hindernisse im Wege stehen.

Wer war denn Verkäufer? Etwa der Makler? Dann wäre er Partei und hätte keinen Anspruch auf ein Honorar. Auf jeden Fall abwarten bis das Schreiben des Notariats über die Fälligkeitsmitteilung eingetroffen ist.

Echt gute Frage, der Vertrag muss rechtskräftig sein, sobald er von beiden Parteien unterschrieben wurde. Mit anderen Worten, das Haus gehört euch. Aber, wenn es noch keine Übergabe gab, dann besteht ja noch eine geringe Möglichkeit, dass der Vertrag gebrochen wird. Beispielsweise könnte das Haus ja zwischenzeitlich abbrennen, wenn das vor der Übergabe passiert, dann ist der alte Besitzer verantwortlich und du musst nicht zahlen. Und dann stünde dem Makler auch keine Provision zu – schätze ich mal. Ihr habt doch auch einen Vertrag mit dem Makler, da steht’s drinnen. Wenn da steht, bezahlen nach der Unterschreibung, dann ist das so. Vielleicht nicht 100prozentig fair aber Ihr habt es halt mit dem Makler vereinbart.

shabunin777 
Fragesteller
 13.12.2013, 10:52

Danke.Nur wollte sagen,dass in Kaufvertrag steht:"Die Provisionen werden fällig mit Rechtswirksamkeit und Rechnungslegung".Hat das schon Rechtswirksamkeit?Wie ist nach Gesetz?Paragraf?Übrigens-wir haben kainen Vertrag mit Makler.Dazu sind Vorkaufsrecht der Gemeinde noch nicht abgeschlossen und die Auflassung im Grundbuch noch nicht beantragt .

Verstrickt  13.12.2013, 14:53
@shabunin777

Wie ich schon geschrieben hatte, der Kaufvertrag ist durch die Unterschriften abgeschlossen, also rechtswirksam. Und die Rechnung hast du auch bekommen, also ist jetzt die Provision fällig. Normalerweise bekommt man doch bei der Kaufvertragsunterzeichnung die Zahlungsbedingungen und z.B. Bankverbindung mitgeteilt. Daraufhin bezahlt ihr das Haus – aber das ist sicherlich schon geschehen – und danach kommt die Übergabe. Dafür muss es auch eine Frist geben, die Übergabe kann nicht ewig herausgezögert werden, frage doch einfach mal beim Makler nach, wann die Übergabe stattfindet. Bestehende Hausversicherungen muss man euch auch mitteilen, ihr habt dann die Wahl, die Versicherung zu übernehmen oder außerordentlich (ohne Fristeinhaltung) zu kündigen. Die Zählerstände kannst du bestimmt auch selbst ablesen und an die zuständigen Stellen weiterleiten – kleiner Tipp: packe dann einfach noch ein paar m3 bzw. kWh drauf und wieder was gespart :)