Hallo,meine EX Frau will wieder Heiraten,darf sie trotzdem Meinen Namen behalten?

5 Antworten

Nein. Man darf bei einer Hochzeit entweder den eigenen Geburtsnamen behalten oder den Geburtsnamen des Ehepartners annehmen.

Hab ich gerade genau ein Jahr und einen Tag hinter mir. :)

Froschkoenig01 
Fragesteller
 23.12.2016, 13:41

also nach der Scheidung hat sie meinen Namen und die Kids auch,aber eine neue Ehe muss sie meinen Namen abgeben und Ihren Neuen Namen annehmen,aber die Kinder bahalten Klar meinen nicht die des neuen Ehepartners?

Wapiti201264  23.12.2016, 14:03
@Froschkoenig01

Ja, die Kinder behalten "Deinen" Namen, also den Namen, der Euer Ehename war.

Um den Namen des neuen Mannes zu bekommen, müsste der sie adoptieren und dafür bräuchte er mindestens Dein Einverständnis und, je nachdem, wie alt die Kinder sind, auch deren Einverständnis.

Sie kann entweder so heissen, wie bei ihrer Geburt, oder sie kann den Namen ihres neuen Mannes annehmen. Oder er ihren Geburtsnamen.

butz1510  26.12.2016, 17:34
@Wapiti201264

Bitte die Antwort von aetnastürmer lesen - das ist die einzig Richtige!

Ein Ehename aus früherer Ehe kann in einer nachfolgenden Ehe erneut zum Ehenamen bestimmt werden. Deine Ex-Frau kann also durchaus den mit dir erworbenen Ehenamen in die neue Ehe "mitnehmen" und diesen (ohne dazu von dir eine Erlaubnis einzuholen!) auch zum neuen Ehenamen bestimmen. Diese Möglichkeit wurde vor etwa 10 Jahren eingeräumt. Ursprünglich konnte nur der Geburtsname eines der Partner zum Ehenamen gemacht werden. Die nachträglich geschaffene Erweiterung wurde insbesondere deshalb zunächst nicht erlaubt, weil man befürchtete, dass dadurch eine ungewollte Verbreitung von Adelstiteln entstehen könnte, was sich in der Praxis allerdings als unbegründet herausstellte und nur auf wenige Einzelfälle beschränkt war.

butz1510  26.12.2016, 17:32

...und genau so eine (angeheiratete) Adlige kenne ich! :)

aetnastuermer  26.12.2016, 23:14
@butz1510

Toll! Aber solche Namensträger sind in Adelskreisen sehr verpönt . . .

Athina333  08.05.2019, 05:11

Ich bin schon einige Jahrzehnte verheiratet, trage aber den Nachnamen, den ich schon immer hatte. Für meinen Mann gilt das auch so. Unsere Kinder tragen meinen Nachnamen.

Wir haben uns damals auf das Grundgesetz berufen, nach dem Mann und Frau rechtlich gleichgestellt sind.

Ja, mittlerweile darf man tatsächlich den Namen des Exmannes behalten und bei einer Eheschließung an den nächsten Mann weitergeben.

Hat eine meiner Schwestern gemacht.

klar kann sie das

Wapiti201264  23.12.2016, 13:09

Nein, darf sie nicht. Vor ein paar Jahren wurde das geändert.

Menuett  23.12.2016, 13:26
@Wapiti201264

Das ist falsch.

Vor ein paar Jahren ging das nicht. Das wurde geändert, jetzt darf man das.

Dürfen schon, nur wo liegt da ein Sinn darin?

Ich habe z. b. einen Doppelnamen!

Den vom ersten Mann u. den vom zweiten!

Hab ich aber wegen der Kinder aus erster Ehe gemacht, nicht wegen dem Mann!

Wapiti201264  23.12.2016, 13:09

Das muss aber schon einige Jährchen her sein. Inzwischen wurde das Namensrecht wieder geändert und heute darf man das nicht mehr.

Wonnepoppen  23.12.2016, 13:12
@Wapiti201264

wie meinst du das?

es gibt keinen Doppelnamen mehr, oder man darf den vom ersten Mann nicht behalten?

Das wäre mir neu?

Wapiti201264  23.12.2016, 13:18
@Wonnepoppen

Das ist ein bisschen kompliziert:

Eheschließung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen bestimmen; andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich (in Österreich: § 93 ABGB) voranstellen oder anhängen (§ 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2009 ist die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dieser Beschränkung auf einen sogenannten „Ehedoppelnamen“ bestätigt worden.[8][9]

Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht (ggf. eines) desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB). Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich. Bei Eheschließung im Ausland genügt eine Erklärung gegenüber dem zuständigen ausländischen Standesbeamten, sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmöglichkeiten wie das deutsche zulässt. Auch ausländische Doppelnamen können zum Ehenamen bestimmt werden.[10] Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte behält den Ehenamen, kann jedoch seinen Geburtsnamen (oder den vor der Ehe geführten Namen) wieder annehmen, voranstellen oder aber anhängen.

Nimmt ein Elternteil nach der Scheidung wieder seinen früheren Familiennamen an, so erstreckt sich diese Namensänderung nicht auf die bei ihm lebenden gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich können die Kinder auch dann nicht den Geburtsnamen des geschiedenen Elternteils als Familiennamen bekommen, wenn der andere Elternteil zustimmt, da es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt. In Betracht kommen kann in diesen Fällen ausnahmsweise eine behördliche „Namensänderung aus wichtigem Grund“ nach dem Namensänderungsgesetz (s. u.). Alleine der Wunsch, dass die Kinder denselben Familiennamen tragen sollen wie z. B. die Mutter, bei der sie leben, stellt aber nach der Rechtsprechung keinen wichtigen Grund dar.

Vor der Eherechtsreform 1976/77 wurde stets der Name des Mannes der Ehename der Eheleute; bereits seit 1957 allerdings konnte die Frau ihren eigenen Familiennamen an den Ehenamen zumindest anhängen. Der Mann konnte der Frau, wenn die Frau schuldig geschieden wurde, die Weiterführung seines Namens untersagen. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1991 ist es auch möglich, keinen Ehenamen festzulegen.[11] Zuerst übergangsweise und mit der Neuregelung des gesamten Namensrechts 1993 endgültig behält bei Nichterklärung eines Ehenamens jeder Ehegatte den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung) solange, bis die Ehegatten zu einem beliebigen Zeitpunkt gegenüber dem Standesbeamten durch öffentlich zu beglaubigende Erklärung einen Ehenamen bestimmen.

Ein einmal bestimmter Ehename kann bis zur Beendigung der Ehe nicht mehr widerrufen werden.

Quelle: Wikipedia, Namensrecht

Menuett  23.12.2016, 13:29
@Wapiti201264

*hust*

Dieser Artikel bestätigt doch aber, dass man den Namen des Ex behalten und weitergeben kann.

tom691  23.12.2016, 17:10
@Wapiti201264

und was ändert dies nun an meiner Antwort??  nix  die frage war ob die ex den namen behalten darf, dass ist eindeutig so

Menuett  23.12.2016, 13:27

Wo der Sinn liegt?

Wenn der Ex einen besonders schönen Namen hat, dann ist das doch ein ausreichender Grund.

Oder wenn man möchte das alte und neue Kinder dengleichen Namen haben.

Wonnepoppen  23.12.2016, 13:32
@Menuett

Wenn du meine Antwort genau gelesen hast, wüßtest du, daß ich u.a.von Kindern schrieb!

Deshalb müssen aber die "neuen" Kinder nicht denselben Namen haben, z.B. wenn es der "neue "Mann nicht will?

Menuett  23.12.2016, 13:52
@Wonnepoppen

Davon schrieb ich nicht.

Ich schrieb, das es möglich ist dass der neue Mann bei der Eheschließung den Namen vom Exmann erhält.

Auch so haben alle Kinder und Elternteile den gleichen Namen.

Wonnepoppen  23.12.2016, 16:39
@Menuett

Ich bezweifle, daß der "neue" Mann den Namen vom "Ex" annehmen will?

In der Frage ging es auch darum, ob man selber den Namen vom Ex behalten darf!