Hallo, meine Exfreundin ist schwanger und ich weiß nicht, ob ich ihr Unterhalt bezahlen muss oder was ich bezahlen muss?

5 Antworten

Allein für die Frage, ob du bezahlen musst, müsstest du schon doppelt bezahlen! ;)

Natürlich musst du für das Kind bezahlen, bist doch der Vater! Die Unterhaltshöhe evtl. für die Mutter und natürlich für das Kind wird das Gericht schon festlegen.

Jamalov 
Fragesteller
 15.06.2017, 19:32

Das mach ich gerne, aber ich weiß nicht, ob meine Freundin akzeptiert, dass wir beide das Kind erziehen!!!

critter  15.06.2017, 19:33
@Jamalov

Wer das Kind erzieht, spielt keine Rolle. Allein die Vaterschaft verpflichtet dich zur Zahlung.

Du musst deinem Kind, wenn es geboren ist, Unterhalt zahlen nach der Düsseldorfer Tabelle. Und deiner Ex bist du ab Ende der Schwangerschaft bis zum 3.Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet.

Du musst aber auch Leistungsfähig sein, dir bleibt beim Kindesunterhalt ein Selbstbehalt von 1080 Euro netto und beim Betreuungsunterhalt 1200 Euro Selbstbehalt (nach Abzug des Kindesunterhaltes).

Der Unterhalt muss zuerst von dir eingefordert werden. 

Du hast auch ein Umgangsrecht für dein Kind und auch ein Recht auf das geteilte Sorgerecht, dazu kannst du dich an das Jugendamt wenden. 

Du bist als Unverheirateter einem Geschiedenen gleichgestellt. Die Höhe der Unterhaltszahlung orientiert sich grundsätzlich nach deinem Einkommen und, sofern vorhanden, an dem deiner Ex-Freundin. In einem der Links steht auch, dass sich die Höhe an dem bemisst, wie deine Ex-Freundin beruflich ohne Schwangerschaft gestellt wäre.
Der Unterhaltsanspruch deiner Ex-Freundin besteht zunächst für mindestens drei Jahre. In dieser Zeit kann sie nicht auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwiesen werden.
Hinzu kommt der Unterhalt für das Kind. 
Grundlage für den Unterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle (aktuell von 2017). An dieser orientieren sich grundsätzlich auch die Gerichte bei der Festlegung der Höhe des Unterhalts.
Auch bereits während der Schwangerschaft bist du unterhaltspflichtig. Nämlich während der Zeit des Mutterschutzes.

Ich empfehle dir, dich genauestens mit diesem Thema zu beschäftigen und eine gemeinsame Lösung mit deiner Ex-Freundin zu finden.

Hier noch ein paar Links zum Nachlesen:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html

http://www.unterhalt.net/

http://www.familienrecht-mertens.de/publikationen/der-unterhalt-zwischen-nicht-verheirateten-elternteilen/

http://www.fachanwalt-familienrecht-bremen.de/home/unterhalt/unterhalt-f-nicht-verheiratete/

Du hattest die Freude, dann musst du auch bezahlen.

Die Höhe der Zahlung wird von der Düsseldorfer Tabelle bestimmt.

Wenn du schreibst Ex, dann ist die Feststellung der Vaterschaft sinnvoll, nachträgliche Änderungen sind sehr schwer. MfG

Wenn das Kind von dir ist, natürlich!

wie viel das kannst du leicht googeln, bzw. erfragen, es wird dir auch mitgeteilt!