Hallo, kann eine Eigentümergemeinschaft einen Pachtvertrag durch Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung beschließen und müssen dann alle mitzahlen?
Tag zusammen,
die Zufahrt zum Gemeinschaftsgrundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft soll durch Hinzupachten einer Grundstücksteilfläche für alle bequemer gestaltet werden.
Die Motive in der Eigentümergemeinschaft sind unterschiedlich. Manche begrüßen das, andere halten es für überflüssig.
Muss/Kann hierüber die Eigentümerversammlung rechtswirksam beschließen und die WEG einen entsprechenden Pachtvertrag schließen? Beschluss mit einfacher Mehrheit? Müssen im Falle eines entsprechenden Beschlusses alle mitzahlen, also insbesondere auch diejenigen, die dagegen gestimmt haben?
Oder ist es ein Thema, das die Eigentümergemeinschaft gar nicht betrifft, da es Sache Einzelner ist?
Danke für eure Resonanz.
Klaus
2 Antworten
Ja und Ja.
Die Wohnungseigentümerversammlung kann natürlich den Abschluss eines Pachtvertrages mit einfacher Mehrheit beschließen. Du kannst diesen Beschluss aber innerhalb eines Monats anfechten, wenn du belegen kannst, dass dieser Beschuss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Das du die Kosten tragen musst, obwohl du gegen diesen Beschluss gestimmt hast, ergibt sich aus den Bestimmungen des § 10 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz:
Rechtshandlungen in Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, wirken, wenn sie auf Grund eines mit solcher Mehrheit gefaßten Beschlusses vorgenommen werden, auch für und gegen die Wohnungseigentümer, die gegen den Beschluß gestimmt oder an der Beschlußfassung nicht mitgewirkt haben.
Die Eigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, einen Pachtvertrag abzuschließen. Hierfür genügt meiner Meinung nach eine einfache Mehrheit. Dennoch können alle Eigentümer zur Zahlung heran gezogen werden, da es ein Mehrheitsbeschluss ist.