Hallo, kann eine Eigentümergemeinschaft einen Pachtvertrag durch Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung beschließen und müssen dann alle mitzahlen?

2 Antworten

Ja und Ja.

Die Wohnungseigentümerversammlung kann natürlich den Abschluss eines Pachtvertrages mit einfacher Mehrheit beschließen. Du kannst diesen Beschluss aber innerhalb eines Monats anfechten, wenn du belegen kannst, dass dieser Beschuss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Das du die Kosten tragen musst, obwohl du gegen diesen Beschluss gestimmt hast, ergibt sich aus den Bestimmungen des § 10 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz:

Rechtshandlungen in Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, wirken, wenn sie auf Grund eines mit solcher Mehrheit gefaßten Beschlusses vorgenommen werden, auch für und gegen die Wohnungseigentümer, die gegen den Beschluß gestimmt oder an der Beschlußfassung nicht mitgewirkt haben.

Die Eigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, einen Pachtvertrag abzuschließen. Hierfür genügt meiner Meinung nach eine einfache Mehrheit. Dennoch können alle Eigentümer zur Zahlung heran gezogen werden, da es ein Mehrheitsbeschluss ist.