Hallo, kann die Polizei auf alte whatsApp Chat Verläufe von mir zurück greifen?

4 Antworten

die Wiederherstellung sollte möglich sein, sieht ja z.B. die automatische Backup-Funktion vor. Dafür müsste erstmal ein richterlicher Beschluss zur Beschlagnahme/Sicherstellung ergehen. Dies setzt unter anderem den Tatverdacht einer Straftat (Natürlich erst einmal die Anzeige dieser), das Erreichen des Ziels bzw. Zwecks dieser Maßnahme und eine gewisse Verhältnismäßigkeit voraus.
Anflirten ist keine Straftat, es sei denn es kommt in den Bereich des "sexting" oder cyber-grooming. Das Weiterschicken von Fotos, die einen anderen klar erkennbar zeigen und gegen dessen Willen oder ohne dessen Einverständnis erstellt worden sind, könnte nach §§ 22, 23 KUG strafbar sein.
Ich denke aber in der Gesamtschau dürfte hier erstmal nichts großes passieren, sofern das Foto jetzt nicht extrem unanstößig ist oder die Person nicht gegen dich rechtlich vorgehen will..

Nico0363 
Fragesteller
 09.12.2015, 14:22

Also das Foto hatte die Person in Instagram reingestellt. Und die Person die ich angeflirtet habe, hatte mich angeschrieben (somit denke ich doch, dass Cyber gromming ausgeschlossen ist) und sexging haben wir auch nicht gemacht.

Nico0363 
Fragesteller
 09.12.2015, 14:23

Nimmt denn die Polzei die Anzeige auf wenn es keine Beweise gibt? Oder wenn die Telefonnummer von mir inaktiv ist?

peter1971hh  09.12.2015, 14:31
@Nico0363

Ähm, also wo kein Kläger, da kein Richter. Mit anderen Worten: Erstmal muss der Betroffene ja eine Anzeige bei der Polizei erstatten, damit diese (und später eventuell die Staatsanwaltschaft) ermittelt und im Zuge dessen derartige Maßnahmen in Betracht kommen.  Unter Umständen wird ein Verfahren aber eingestellt, wenn sie "nichts finden" oder keine Tatverdacht vorliegt usw..

Nico0363 
Fragesteller
 09.12.2015, 14:35

Aber hat die Polizei nichts besseres zu tun? Also so ein Bild ? Ich meine machen die sich die Mühe für sowas?

peter1971hh  09.12.2015, 14:40
@Nico0363

Grundsätzlich gehen die jedem Tatverdacht erstmal nach. Dass es schwerer Straftaten gibt, steht wohl außer Frage..

Nico0363 
Fragesteller
 09.12.2015, 14:41

und wann wird da so Post von der Polizei bei mir eintreffen?

peter1971hh  09.12.2015, 14:44
@Nico0363

Das kann man so nicht beantworten. 2-3 Wochen vielleicht...

Nico0363 
Fragesteller
 09.12.2015, 14:45

Also kann ich davon ausgehen, daß nichts mehr kommt (heute ist es 7 Wochen her)

peter1971hh  09.12.2015, 14:51
@Nico0363

denke schon

Ja ich gehe mal davon aus, da das eigentlich nicht so schwer sein sollte. Anflirten ist ja eigentlich keine Straftat, kommt darauf an in welchem Sinne (ist hier irrelevant) aber ja das sollte nicht sonderlich schwer sein.

Nico0363 
Fragesteller
 08.12.2015, 16:39

Sie bräuchten aber einen richterlichen Beschluss. Bekommen sie den für sowas?

Huehnchen1  08.12.2015, 16:43
@Nico0363

Ich denke das müsstest du jetzt weiter erläutern, wobei ich nicht denke das du das möchtest. Ich kann eigentlich nur von dem sprechen was ich denke ... aber es scheint als hätte dich die person angezeigt (ich weiß es nicht!) Und da würde ich auf jeden fall die wahrheit sagen, da ich denke das die polizei schon einen richterichen beschluss bekommen könnte

als es im kachelmann-prozess darum ging, nachzuweisen, welcher art beziehung zwischen dem angeblichen opfer und dem angeblichen täter bestand, wurden mehrere monate chatprotokolle von der polizei ausgewertet.

soweit also zur datenspeicherung. natürlich kommen die da dran.

Nico0363 
Fragesteller
 08.12.2015, 16:36

Und machen die das auch bei diesem Tatbestand?

Die Polizei kann alte Verläufe auf whatsapp wieder herstellen,ja.

Nico0363 
Fragesteller
 08.12.2015, 16:35

Und macht sie das bei diesem Tatbestand? Oder ist das mit dem richterlichem Beschluss ... Denen alles zu viel?