Hallo, inkasso Coeo und Klarna?

4 Antworten

Inkassokosten sind im Zusammenhang mit Bezahldienstleistern wie Paypal und Klarna nicht durchsetzbar.

Ist das wirklich ein muss wenn ich die Hauptforderung gezahlt habe ?

Da Klarna selbst ein Zahlungsdienstleister ist und für Wish das Inkasso durchführt und dafür von Wish auch eine Vergütung erhält, ist die Beauftragung von Coeo nicht erstattungsfähig.

Zum einen liegt eine Kostendopplung der Inkassokosten vor und zum anderen ist die Beauftragung nicht zweckmässig, da die außergerichtliche Einzug ja der eindeutige Zuständigkeitsbereich von Klarna ist (auch Störungen liegen im Bereich von Klarna).

Verstoß gegen § 254 II BGB, siehe auch IFF Infobrief 18 u. 19/2012.

Was ist zu tun ?

Entweder ignorieren oder (falls eine Auskunftei-Meldung beabsichtigt ist) einmalig, eindeutig widersprechen.

Mahnspesen musst Du selbstverständlich bezahlen.
Inkassogebühren aber typischerweise nicht.

Aber bereite Dich darauf vor, dass die nicht locker lassen werden.

Widerspreche der Forderung schriftlich, reagiere aber sonst nicht weiter, solange die nicht mit Schufa-Eintrag drohen.
Ein Gerichtsverfahren werden die nicht riskieren, weil die genau wissen, dass sie dabei den Kürzeren ziehen werden. Aber die können natürlich massiv drohen ...


Regina7997 
Fragesteller
 30.03.2017, 13:28

Und was wenn die im nachhinein mit Schufa Eintrag drohen ? Anwalt zur Hilfe holen ?

AnReRa  30.03.2017, 13:46
@Regina7997

Drohen dürfen die. Aber eintragen lassen eben nicht.

Das Problem ist, dass Du - alleine aufgrund der Drohung - noch keinen Anwalt einschalten darfst, wenn Du nicht auf dessen Kosten sitzen bleiben willst (außer Du hast eine RSV ohne SB) ...

Vermutlich werden die in zunehmender Schärfe im Rahmen des Erlaubten im Drohungen ausstoßen und alle möglichen 'bösen' Szenarien schildern.
Das musst Du entweder aussitzen, oder auf eigenen finanzielles Risiko die Korrespondenz einem Anwalt überlassen. 

Xipolis  31.03.2017, 15:26
@Regina7997

Die Drohung ist nur dann zulässig, wenn Du gleichzeitig darauf hingewiesen wirst, dass Du mit einem Bestreiten der Forderung den Eintrag abwenden kannst, was Du in dem Fall auch machen solltest (§28a I Nr. 4 BDSG).

Xipolis  31.03.2017, 15:24

Mahnspesen musst Du selbstverständlich bezahlen.

Bei Klarna tritt der Verzug auch erst mit Erhalt der Mahnung ein. Insoweit sind Mahnspesen erst mit der zweiten Mahnung zu zahlen.

Und da auch nicht in der verlangten Höhe von 5.- €, sondern nur bis zu dem Betrag, der tatsächlich an Kosten (für Papier, ausdrucken, Umschlag und Porto) entstanden ist.

Noch nie im Zusammenhang mit klarna eingeklagt worden.

warum ?

Klarna ist selbst ein bezahldienst ;-)

Coeo schiebt noch ein Schreiben von ra Mumm nach. 

Am Besten du widerspricht schriftlich gegenüber coeo bezüglich der inkassogebuhren. Dann gibt es auch keine Einträge 

Regina7997 
Fragesteller
 30.03.2017, 14:38

Wie sieht den sowas aus bzw schreibt man ?

EXInkassoMA  30.03.2017, 14:45
@Regina7997

Sehr geehrtes coeo Team 

Ich weise die Forderung zurück. Weitere Briefe ihres Hauses oder Ihrer vertragskanzlei Monika Mumm ändern nichts an diesem Sachverhalt. Einen gerichtlichen mahnbescheid werde ich widersprechen. Mit der Tel Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden 

Xipolis  31.03.2017, 15:22
@EXInkassoMA

Wahrscheinlich wird der Fragesteller danach ein Schreiben a la: "Ihre Rechtsauffassung ist falsch, weil § x und Urteil y" bekommen. 

Das sollte er dann ignorieren.