Hallo, inkasso Coeo und Klarna?
Hallo habe vor kurzem was bei Wish bestellt wollte danach mit dem Überweisungsschein von Klarna zahlen meine Bank hat diesen jedoch nicht angenommen. zusatzlich kamm dann die zweite Mahnung wo ich das leider dann vergessen hab bgis zur frist zu zahlen das ding ist aber danach habe ich die Hauptforderung bezahlt hab aber gleichzeitig einen Ikasse Brief bekommen in dem ich 51 euro für die Inkasssevergütung zahlen muss. Ist das wirklich ein muss wenn ich die Hauptforderung gezahlt habe ? Was ist zu tun ?
4 Antworten
Inkassokosten sind im Zusammenhang mit Bezahldienstleistern wie Paypal und Klarna nicht durchsetzbar.
Ist das wirklich ein muss wenn ich die Hauptforderung gezahlt habe ?
Da Klarna selbst ein Zahlungsdienstleister ist und für Wish das Inkasso durchführt und dafür von Wish auch eine Vergütung erhält, ist die Beauftragung von Coeo nicht erstattungsfähig.
Zum einen liegt eine Kostendopplung der Inkassokosten vor und zum anderen ist die Beauftragung nicht zweckmässig, da die außergerichtliche Einzug ja der eindeutige Zuständigkeitsbereich von Klarna ist (auch Störungen liegen im Bereich von Klarna).
Verstoß gegen § 254 II BGB, siehe auch IFF Infobrief 18 u. 19/2012.
Entweder ignorieren oder (falls eine Auskunftei-Meldung beabsichtigt ist) einmalig, eindeutig widersprechen.Was ist zu tun ?
Mahnspesen musst Du selbstverständlich bezahlen.
Inkassogebühren aber typischerweise nicht.
Aber bereite Dich darauf vor, dass die nicht locker lassen werden.
Widerspreche der Forderung schriftlich, reagiere aber sonst nicht weiter, solange die nicht mit Schufa-Eintrag drohen.
Ein Gerichtsverfahren werden die nicht riskieren, weil die genau wissen, dass sie dabei den Kürzeren ziehen werden. Aber die können natürlich massiv drohen ...
Drohen dürfen die. Aber eintragen lassen eben nicht.
Das Problem ist, dass Du - alleine aufgrund der Drohung - noch keinen Anwalt einschalten darfst, wenn Du nicht auf dessen Kosten sitzen bleiben willst (außer Du hast eine RSV ohne SB) ...
Vermutlich werden die in zunehmender Schärfe im Rahmen des Erlaubten im Drohungen ausstoßen und alle möglichen 'bösen' Szenarien schildern.
Das musst Du entweder aussitzen, oder auf eigenen finanzielles Risiko die Korrespondenz einem Anwalt überlassen.
Die Drohung ist nur dann zulässig, wenn Du gleichzeitig darauf hingewiesen wirst, dass Du mit einem Bestreiten der Forderung den Eintrag abwenden kannst, was Du in dem Fall auch machen solltest (§28a I Nr. 4 BDSG).
Mahnspesen musst Du selbstverständlich bezahlen.
Bei Klarna tritt der Verzug auch erst mit Erhalt der Mahnung ein. Insoweit sind Mahnspesen erst mit der zweiten Mahnung zu zahlen.
Und da auch nicht in der verlangten Höhe von 5.- €, sondern nur bis zu dem Betrag, der tatsächlich an Kosten (für Papier, ausdrucken, Umschlag und Porto) entstanden ist.
Noch nie im Zusammenhang mit klarna eingeklagt worden.
warum ?
Klarna ist selbst ein bezahldienst ;-)
Coeo schiebt noch ein Schreiben von ra Mumm nach.
Am Besten du widerspricht schriftlich gegenüber coeo bezüglich der inkassogebuhren. Dann gibt es auch keine Einträge
Wie sieht den sowas aus bzw schreibt man ?
Sehr geehrtes coeo Team
Ich weise die Forderung zurück. Weitere Briefe ihres Hauses oder Ihrer vertragskanzlei Monika Mumm ändern nichts an diesem Sachverhalt. Einen gerichtlichen mahnbescheid werde ich widersprechen. Mit der Tel Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden
Wahrscheinlich wird der Fragesteller danach ein Schreiben a la: "Ihre Rechtsauffassung ist falsch, weil § x und Urteil y" bekommen.
Das sollte er dann ignorieren.
Und was wenn die im nachhinein mit Schufa Eintrag drohen ? Anwalt zur Hilfe holen ?