Hallo, ich habe Post einer Firma bekommen. Im Sichtfenster steht für jeden lesbar: Letzte Mahnung, Ankündigung von Vollstreckung. Ist das erlaubt?

6 Antworten

Worüber regst Du Dich eigentlich auf? Was meinst Du, wie oft ein Briefzusteller solche oder ähnliche Briefe in der Hand hält? Er wirft ihn in Deinen Briefkasten und fertig.

Ein Zusteller interessiert sich nicht dafür, was Du für Post bekommst. Da hätte er viel zu tun.

Ich fürchte, du hast ganz andere Probleme als den Zusteller, den das überhaupt nicht interessiert.

Man kann das als unseriös ansehen, sicherlich.

Nur ist mir kein Gesetz bekannt, welches dies verbieten würde.

Das Briefgeheimnis ist geschützt, keine Frage. Jedoch ist das keine Vorschrift, welche dem Schreiber eines Briefes auferlegt, den Inhalt des von ihm geschriebenen Briefes geheim zu halten sondern es ist eine Vorschrift, dasss Dritte keine Inhalte daraus zu entnehmen haben, welche nicht frei ersichtlich sind.

Demzufolge besteht keine Verpflichtung, einen Brief so zu verschicken, dass der Inhalt geheim bleibt. Nur die Teile, die geheim gehalten werden durch ihr Nichtersichtlichkeit, sollen auch geheim bleiben.

Was im Adressfenster steht, ist frei ersichtlich und somit betrifft dies auch nicht das Briefgeheimnis.

Zunächst solltest du dich bei Google über die Firma informieren. Kennst du sie, hast du je mit ihr zu tun gehabt oder hast du Geldsorgen die damit zu tun haben könnten? Wenn nein, hat die Firma eine Homepage und ein vollständiges Impressum? Wenn ja, setze dich erst mal telefonisch mit denen in Verbindung und lass dir den Sachverhalt erklären. Wenn nein, ignorieren!

vllt wäre es sinnvoll die rechnung dann zu zahlen wenn sie berechtigt ist. ansonsten klannst du dich da auch beschweren