Hallo hab mal ne Frage wir ziehen über Weihnachten um! Darf man am 22.12/23.12 noch bohren und sägen

10 Antworten

weder der 22., der 23. noch der 24. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Im Rahmen der Hausordnung kannst Du also Renovierungsarbeiten durchführen.

Natürlich darf man das an Werktagen innerhalb der ortsüblichen oder mietvertraglich bestimmten Ruhezeiten :-)

Da kann man sich aber bei den neuen Nachbarn kurz vorstellen und um Verständnis für den Umzugslärm werben. Das bewirkt oft Wunder - sie fühlen sich eingebunden und erinnern sich, dass sie auf dieses Verständnis auch mal angewiesen waren oder bei einer anstehenden Renovierung wieder sind.

Und kann alle nicht unbedingt notwendigen Arbeiten gern auch nach den Feieragen in Angriff nehmen.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Am 22.23.und 24.vormittags kannst du rumwerkeln wie du willst aber bitte die Ruhezeiten einhalten.13-15 Uhr und ab 22 Uhr sollte Ruhe einkehren.

Beide Tage sind Arbeitstage, also darfst du bohren und sägen, wenn du die gesetzlichen Ruhezeiten einhältst

du darfst auch noch am 24. renovieren am vormittag. schliesslich müssen an dem tag auch einige leute arbeiten.