Halbwaisen Rente nach überschreiten der Regelstudienzeit (23 Jähriger Student)?

1 Antwort

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bekommst du die Halbwaisenrente solange wie du in Ausbildung (z.B. Studium) bist und keinen Abschluss erreicht hast.
Solltest du länger als Regelstudienzeit brauchen wird also auch dann die Rente weitergezahlt.