Halber oder ganzer Tag Urlaub an Heiligabend und Silvester -für Leiharbeiter?
Guten Morgen,
Meine Firma ist an den IG Metall Tarif gebunden und der Arbeitgeber setzt für den 24.+31.12. jeweils einen halben Arbeitstag an. Jetzt wollte ich bei meiner Leihfirma ( IGZ- Tarif) Urlaub einreichen und die sagen ich muss dafür 2 volle Urlaubstage nehmen .
Ist das rechtens? Denn wenn man es genau nimmt klaut mir ja dann meine Leihfirma einen Urlaubstag.
Hab mir die Tarifbestimmungen für Leiharbeiter durchgelesen und dort ist nur definiert, dass an diesen beiden Tagen spätestens 14 Uhr die Arbeit beendet sein muss.
Ich kann auch nichts genaueres dazu finden
Danke für Eure Hilfe
Gruß
7 Antworten
Das muss schon intern geregelt werden, weil es sind normale Arbeitstage.
Kommt darauf an wie das bei euch geregelt wird. Ich hab die beiden Tage frei und muss kein Urlaub dafür nehmen.
in meiner firma wird an heiligabend und silvester nicht gearbeitet und wir müssen dafür zusammen 1 tag urlaub nehmen oder halt die entsprechenden stunden. die firma schenkt uns also 1 tag.
Das kommt darauf an, wie im Entleihbetrieb an diesen Tagen gearbeitet wird.
Offiziell sind es jedenfalls normale Arbeitstage.
https://www.zeit.de/karriere/2009-12/arbeitsrecht-feiertage-urlaub
Heiligabend und Silvester sind "normale" Arbeitstage.
Es gibt Betriebe, in denen AN den ganzen, bzw. halben Tag bezahlt bekommen, in anderen muss man einen Urlaubstag, bzw. Gleitzeittag nehmen.
Schau mal nach, ob es im anwendbaren Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Regelung gibt.
Pauschal wird man Dir keine Antwort geben können.