Hakt das Finanzamt nach wenn mir jeden Monat Geld überwiesen wird?
Hallöchen,
ich bin schon immer ein fleißiges Bienchen gewesen und unterstütze meine Freunde, wo ich nur kann. Sei es Einkäufe erledigen, kurz auf die Kinder aufpassen, im Haushalt mithelfen oder den Wagen waschen. Ich versuche, ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen, da ich während des Tages eh nicht viel zu tun habe, da ich in der Nacht arbeite.
Aus Dank überweisen mir meine Freunde 125€ und die anderen 50€ im Monat, was ich aber nie von ihnen verlangt habe, weil ich ihnen auch ohne Bezahlung helfen würde. So, bis jetzt war das nie ein Problem, weil ich unter 400€ verdiene und keine steuern zahlen musste. Jetzt möchte ich aber ein paar Bezirke mehr machen (Trage in der Nacht Zeitungen aus) um mir meine eigene Wohnung leisten zu können und würde dann um die 1000€ verdienen. Was heißt, dass ich steuern zahlen und vor allem die Steuererklärung machen müsste.
Wie ist denn das jetzt? Ich weiß, das Finanzamt müsste erst auf mich aufmerksam werden, um zu fragen, von wo genau das Geld jeden Monat kommt, aber so weit möchte ich es ungern kommen lassen und lieber auf Nummer sicher gehen.
Danke und liebe Grüße
7 Antworten
Nur mal zur Klarstellung - weil die Hälfte der bisherigen Antworter das anders interpretiert hat als ich. Ist halt Fasching...
Ist-Zustand: Du nimmst pro Monat 400 Euro ein als Zeitungsausträgerin und weitere 175 Euro von Deinen Freunden.
Geplant: Du nimmst pro Monat 1.000 Euro ein als Zeitungsausträgerin und weitere 175 Euro von Deinen Freunden.
Das Finanzamt wird natürlich sagen, die 175 Euro seien Einnahmen aus Gewerbebetrieb ("Haushaltshilfstätigkeiten") und somit steuerpflichtig nach Abzug der auf dieses Gewerbe entfallenden Betriebsausgaben.
Der Steuerpflichtige sieht das als Geschenk, und somit steuerfrei (bis zu 20.000 Euro pro Schenker und Zehnjahreszeitraum keine Schenkungssteuer)
Ob und wie man das Finanzamt überzeugen kann, weiß vielleicht ein Steuerberater (ein paar lesen hier mit).
Neben der Steuer solltest Du Dir auch über Deine Altersvorsorge und Deine Krankenversicherung Gedanken machen.
Sobald du regelmäßig Geld bekommst musst du es melden.
Du kannst dich mal nach einer Steuersoftware umsehen: http://www.chip.de/artikel/Steuersoftware-2016-Vergleich-von-WISO-Sparbuch-Taxman-Co._40661455.html
Ansonsten kannst du dafür natürlich auch einen Steuerberater aufsuchen.
Es kann sein, dass keine Steuer fällig wird !
Trotzdem ist es ein Gewerbe und Steuerlich anzumelden ..
Macht man es richtig, kann man auch auf MWst verzichten (Kleingewerberegelung) und liegt unter dem Freibetrag für die Einkommensteuer.
Aber: Wo bist du Krankenversichert ? .. Bei den Eltern ? Oder als Student ? Oder über den Ehemann ? Die Selbständige Tätigkeit könnte bedeuten, dass Du diese Versicherung verlierst und Dich selber versichern musst ! .. Kommt es später raus, würde die Krankenkasse Forderungen stellen !! Das kann viel schwerwiegendere Auswirkungen haben also die Steuer.
Aber auch die Steuer ist nicht ohne: kommt es Jahre später raus, gibt es erstens Strafe wegen Hinterziehung ( bei kleinen Beträgen von ein paar Tausend Euro "nur" die doppelte Steuer möglicherweise)
Und dann natürlich nicht nachträglich die Kleinunternehmerregelung, also alles mit 19% MWst .. und auch die Kosten die man sonst absetzen könnte .. das wird sicher nicht mehr nachträglich anerkannt.
Und die vergangenen Jahre werden natürlich mit Zinsen und Zinseszinsen berechnet.
Also wirklich guter Rat: erstens das mit der Krankenversicherung klären, Dann Selbstanzeige .. einfach Beim FA nachfragen, wie man das so in die Steuererklärung einsetzt.
Oder Geld zurücküberweisen .. wäre auch ein Lösung .. den Leuten erklären, in welche Bedrängnis sie dich gebracht haben.
(Kontoauszüge werden von der Bank 10 Jahre gespeichert, da ist alles transparent)
Ein grundlegender Irrtum, nur weil es weniger als 400,- Euro sind, ist es nicht abgebanefrei. Das gilt nur, wenn der, der zahlt, dafür pauschla Sozialabgaben zahlt. Ca. 31 % inkl. 2 % Steuern.
Bei Dir ähnelt es einer selbständigen Tätigkeit. Ein Hilfs- und Bringdienst.
Das ist eine gewerbliche Tätigkeit.
Man müsste wissen, wovon Du lebst (Anstellung z. B.) um die Auswirkungen zu kennen.
Vor allem reicht es nicht zum Leben. Also müssen andere Umstände vorliegen, die eventuell Steuerrelevant sind.
Die Fragestellerin hat bisher insgesamt nur 400 Euro/Monat durch Zeitungaustragen plus die 175 von den Freunden - das reicht noch nicht über den Grundfreibetrag hinaus.