Haftung für Privatverkauf auf Ebay kleinanzeigen ausgeschlossen mit bestimmter Floskel?

5 Antworten

"Ich bin privater Verkäufer und schließe damit jegliche Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich aus. Mit Ihrem Gebot/Kauf erklären Sie sich damit einverstanden." Das sollte immer drunter stehen. Bei Ebay, aber auch bei Ebay-Kleinanzeigen.

ronnyarmin  22.09.2017, 23:35

Eine Rücknahme braucht man nie auszuschliessen, weil es ein solches Recht nicht gibt.

Der Ausschluß würde sogar zum Eigentor, weil der Käufer in dem Fall, in dem man sich auf eine Rückabwicklung geeinigt haben sollte, den Artikel trotzdem behalten dürfte. Die Rücknahme hat man ja ausgeschlossen....

onidagori  22.09.2017, 23:40
@ronnyarmin

Gewerbliche Verkäufer müssen bei Fernverkäufen die Rücknahme anbieten. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Das weiß jeder Ebayer.

onidagori  22.09.2017, 23:44
@ronnyarmin

Und wenn der Käufer den Artikel nicht zurück schickt, bekommt er das Geld nicht zurück. Ganz einfach.

franneck1989  23.09.2017, 04:46

Das ist trotzdem Unsinn, denn es geht ja um private Verkäufer, und gewerbliche Verkäufer dürfen die Rücknahme ja ohnehin nicht ausschließen.

Dieses immer wieder gerne erwähnte EU-Recht gibt es nicht. Du wirst auch von keinem anderen Gesetzt gezwungen, derartige Floskeln in die Beschreibung reinzusetzen. Da hat einer vom anderen abgeschrieben, und jetzt findet man solchen Blödsinn in sehr vielen Verkaufsbeschreibungen.

Wichtig zu schreiben ist für dich als Verkäufer, dass du die Gewährleistung ausschliesst. Das mit Garantie und Rücknahme ist Quatsch, das kannst du weglassen.

Der Auschluss der Gewährleistung bedeutet, dass der Käufer Pech gehabt hat, wenn ein Defekt nach dem Kauf auftritt. Er bedeutet nicht, dass du ohne Konsequenzen eine falsche Beschreibung abgeben kannst.

gmat2016 
Fragesteller
 23.09.2017, 20:59

Warum muss ich überhaupt "ohne Gewährleistung" schreiben? Wenn ein Defekt nach dem Kauf auftritt ist ja sowieso der Käufer schuld.. da könnte doch niemals der Verkäufer rangenommen werden? Hast du mir ein Beispiel..?

ronnyarmin  24.09.2017, 15:32
@gmat2016

Jeder Verkäufer gibt eine Gewährleistung. Nur Privatverkäufer können sie ausschliessen. Das müssen sie dann aber auch machen, sonst sind sie gewerblichen Verkäufern gleichgestellt.

https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Hallo.

Ebay Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt und nicht mit E-Bay Deutschland zu verwechseln.
Der Käufer muss die Ware holen.

Mit Gruß

Wichtig ist der Ausschluss der Gewährleistung. Alles andere kannst du weg lassen, da es dazu ohnehin keine Pflicht gibt. Diese ganzen Floskeln hat irgendein Ahnungsloser mal irgendwo hin geschrieben, und seitdem werden sie von anderen Ahnungslosen übernommen

 Meines Wissens musst du es nicht mal extra in die Auktion oder deinen möglichen Anzeigen-Text reinschreiben, dass du nicht haftest, weil das automatisch so ist, wenn du Privatverkäufer bist. Wenn du sicher gehen willst und mögliche Diskussion mit einem Käufer ausschließen möchtest (klappt auch nicht immer) machst du halt die eine Zeile rein von wegen : Privatverkauf, keine Garantie und keine Haftung. 

T3Fahrer

ronnyarmin  22.09.2017, 23:37

Auch für Privatverkäufer gilt die Gewährleistung, sofern man diese nicht ausgeschlossen hat.

Eine Garantie kann man nie ausschliessen, weil das eine freiwillige Leistung ist. Was man nicht gibt, kann man nicht ausschliessen.

T3Fahrer  22.09.2017, 23:46
@ronnyarmin

 Das stimmt, ich hatte ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Selbstverständlich gilt es die Gewährleistung auszuschließen und nicht die Garantie… 

gmat2016 
Fragesteller
 23.09.2017, 21:00
@T3Fahrer

Okay. Was könnte passieren wenn ich die Gewährleistung nicht ausschließe? Ein Beispiel bitte.

T3Fahrer  23.09.2017, 21:08
@gmat2016

Ich bin da jetzt auch nicht explizit der Fachmann… Grundsätzlich musst du dann für den Ausfall, auch den unverschuldeten Ausfall, zum Beispiel eines technischen Gerätes, dass du verkauft hast gerade stehen… Die genauen Fristen hierfür kann ich dir nicht sagen, aber ich denke mindestens ein halbes Jahr automatisch, nach dem halben Jahr muss dir der Käufer nachweisen, dass der Defekt  schon vorher bestanden hat und erst jetzt zu Tage getreten ist…  Wenn du also eine Kamera verkaufst, die geht nach zwölf Wochen kaputt, musst du theoretisch für die Reparatur oder einen Ersatz geradestehen…  Sozusagen ähnlich wie beim gewerblichen Gebrauchtwagenkauf - ob da die Fristen genauso oder länger sind, kann ich nicht sagen...

 Hier kann man nachlesen: 

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html