Haftung bei Wohnungsbrand - Verursacher psychisch krank?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude.

Der Vermieter hätte die Zwangsräumung beantragen müssen. Der darf nicht einfach die Bude leer räumen.

PepiamStart 
Fragesteller
 07.10.2021, 14:58

Ich werde meine Frage ergänzen müssen.

Valnar52  07.10.2021, 15:46
@PepiamStart
Angeblich würde hier die Gebäudeversicherung nicht haften, laut mündlicher Aussage des Brandverursachers.

Das ist falsch. (Okay, wenn man pingelig ist, ist es korrekt, da eine Gebäudeversicherung nicht "haftet", sie bietet Versicherungsschutz)

Man möchte nun mit dem Privatvermögen des Verursachers den Schaden regulieren

Wenn er das unbedingt bezahlen will, wird ihn niemand daran hindern. Für den Gebäudeeigentümer ist es dennoch sinnvoller den Schaden über seine Gebäudeversicherung abzurechnen (denn da wird er sich wesentlich weniger Sorgen machen müssen, ob er das Geld wirklich bekommt).

Der Versicherung sollte natürlich mitgeteilt werden, wer der Verursacher ist. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass eine Regressforderung gegen den Verursacher Erfolg verspricht, dann holt sie sich ihr Geld von dem zurück.

PepiamStart 
Fragesteller
 07.10.2021, 15:52
@Valnar52

Ich danke dir für diese sehr informative und ausführliche Antwort. 🙏 Der Verursacher will das gar nicht selber bezahlen, es wird aber suggeriert, dass er das müsste, vom Betreuer, der kein Jurist o.ä. ist.

DerHans  07.10.2021, 17:52
@PepiamStart

Der Verursacher ist wahrscheinlich gar nicht in der Lage, diesen Schaden zu ersetzen.

PepiamStart 
Fragesteller
 08.10.2021, 06:00
@DerHans

Ja, das glaube ich auch.

Die Gebäudeschäden reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Diese könnte versuchen, den Verursacher in Regress zu nehmen. Damit hat der Vermieter aber nichts zu tun. Was soll der Mieter mit der Gebäudeversicherung zu tun haben?

Bei einer psychischen Erkrankung läuft der Regressanspruch ins Leere.