Haftung bei Wohnungsbrand - Verursacher psychisch krank?
Ein psychisch kranker Mensch hat im wahnhaften Zustand einen Wohnungsbrand verursacht und wird in die Psychiatrie eingewiesen, wo er Monate verbleibt. Der Wohnungseigentümer spricht die Kündigung aus.
Die Hausratversicherung ersetzt dem Brandverursacher eine Summe X für den Verlust der persönlichen Gegenstände.
Die Wohnung ist nach dem Brand unbewohnbar und es müssen umfangreiche Arbeiten vorgenommen werden. Wer kommt für diese Kosten auf? Die Haftpflichtversicherung des Verursachers (die er aber nicht hat) oder die Gebäudeversicherung?
Der Wohnungseigentümer hatte den Verursacher - der in der geschlossenen Abteilung war - aufgefordert, die Wohnung zu räumen, was erst nach 9 Monaten möglich war. Der Eigentümer verlangt für diese Zeit Mietausfall, obwohl er die Kündigung ausgesprochen hatte. Hätte er nicht selber das Recht gehabt, diese Räumung vorzunehmen und dem ehemaligen Mieter die Kosten dafür in Rechnung zu stellen?
Angeblich würde hier die Gebäudeversicherung nicht haften, laut mündlicher Aussage des Brandverursachers. Dies sei so vom eigenen Betreuer gesagt worden. Man möchte nun mit dem Privatvermögen des Verursachers den Schaden regulieren. Etwas schriftliches aus dem diese Ablehnung hervorgeht, liegt nicht vor.
2 Antworten
Die Gebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude.
Der Vermieter hätte die Zwangsräumung beantragen müssen. Der darf nicht einfach die Bude leer räumen.
Okay.
Angeblich würde hier die Gebäudeversicherung nicht haften, laut mündlicher Aussage des Brandverursachers.
Das ist falsch. (Okay, wenn man pingelig ist, ist es korrekt, da eine Gebäudeversicherung nicht "haftet", sie bietet Versicherungsschutz)
Man möchte nun mit dem Privatvermögen des Verursachers den Schaden regulieren
Wenn er das unbedingt bezahlen will, wird ihn niemand daran hindern. Für den Gebäudeeigentümer ist es dennoch sinnvoller den Schaden über seine Gebäudeversicherung abzurechnen (denn da wird er sich wesentlich weniger Sorgen machen müssen, ob er das Geld wirklich bekommt).
Der Versicherung sollte natürlich mitgeteilt werden, wer der Verursacher ist. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass eine Regressforderung gegen den Verursacher Erfolg verspricht, dann holt sie sich ihr Geld von dem zurück.
Ich danke dir für diese sehr informative und ausführliche Antwort. 🙏 Der Verursacher will das gar nicht selber bezahlen, es wird aber suggeriert, dass er das müsste, vom Betreuer, der kein Jurist o.ä. ist.
Der Verursacher ist wahrscheinlich gar nicht in der Lage, diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, das glaube ich auch.
Die Gebäudeschäden reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Diese könnte versuchen, den Verursacher in Regress zu nehmen. Damit hat der Vermieter aber nichts zu tun. Was soll der Mieter mit der Gebäudeversicherung zu tun haben?
Bei einer psychischen Erkrankung läuft der Regressanspruch ins Leere.
Ich werde meine Frage ergänzen müssen.