Haftstrafe abwenden/umwandeln?

2 Antworten

Wenn du die Straftat nicht begangen hättest dann wärst du nicht verurteilt worden.

Im Zweifel für den Angeklagten. 

GastLucie 
Fragesteller
 11.01.2017, 20:30

Kann man hier auch mit brauchbaren Antworten rechnen? Ich habe davon gehört, dass es Möglichkeiten gibt, die mir helfen könnten. Es kann doch nicht sein, dass ein Richter, weil er mich nicht mag, auf stur schaltet und meine komplette Existenz in den Müll schmeißt. Genau so gut könnte ich mir auch nen Strick nehmen...

Zumverzweifeln  11.01.2017, 22:22
@GastLucie

Theoretisch kannst du den Richter wegen Befangenheit ablehnen. Aber der nächste entscheidet nicht anders: du hast die Bewährungsauflage nicht erfüllt- deine Existenz hast du selber damit auf den Müll geschmissen!

AnitaAn  13.01.2017, 20:39
@Zumverzweifeln

Den Richter wegen Befangenheit ablehnen kann man während eines Verfahrens, aber nicht wenn es bereits abgeschlossen ist - und selbst dann muss man sehr gute Argumente haben. Dass bei Nichterfüllung von Auflagen die Bewährung widerrufen wird, hat aber nichts mit "Nichtleidenkönnen" zu tun, sondern ist ein normaler Vorgang.

Die rechtliche Möglichkeit, gegen den Beschluss des Widerrufs vorzugehen - die Beschwerde - nutzt ja dein Anwalt bereits, mehr kannst du nicht machen. Vielleicht hast du Glück und das Beschwerdegericht ist anderer Meinung. Dazu brauchst du natürlich gute Argumente, warum du deine Stunden nicht ableisten konntest, evtl. ärztliche Atteste. (Wobei ich mich auch frage, warum man Sozialstunden nicht ableisten kann, aber ein Geschäft offenbar erfolgreich führen - aber das kann evtl. dein Psychologe dem Gericht erklären.)

Nichts mehr- du könntest die Bewährungsauflage aus gesundheitlichen und psychischen Gründen nicht erfüllen - dann fährst du ein.

Frage mich nur, wie du es dann geschafft hast, ein Geschäft zu führen!

Ob der Richter dich leiden kann oder nicht ist völlig egal! Hättest halt die Sozialstunden durchziehen müssen!