Haftstrafe abwenden/umwandeln?
Ich habe da ein recht umfangreiches Problem: Ich wurde zu 3 Jahren Bewährung verurteilt. Auflage waren 60 Sozialstunden. Aus psychischen und gesundheitlichen Gründen konnte ich nicht alles ableisten. Wieviel genau es waren ist vom Gericht aus widersprüchlich. Da heißt es 48+6 und später 52. Der Richter hat anscheinend persönlich was gegen mich. Bei einer weiteren Anhörung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er mich nicht mag und hat er mir prophezeit, dass ich auf jeden Fall für 6 Monate in den Knast muss, egal ob ich Sozialstunden nochmal anfangen wollte oder Geldstrafe zahlen würde. Nun habe ich seit einigen ein eigenes Fahrradgeschäft aufgebaut, das auch sehr gut läuft. Wenn ich jetzt in den Knast muss, verliere ich einfach alles! Wohnung, Geschäft, Inventar, Waren. Ich würde alles wofür ich gearbeitet habe komplett verlieren und meine Schulden würden in astronomische Höhe steigen. Außerdem habe ich noch Aufträge von mehreren Kunden, die schon angezahlt wurden. Ich wäre nach einer längeren Haftstrafe komplett ruiniert und hätte absolut keine Aussichten mehr, wieder irgendetwas aufbauen zu können. Ich habe meinen Anwalt beauftragt gegen den Widerruf der Bewährung Beschwerde einzulegen aber das kann dauern. Das Urteil war sogar wegen einer Straftat, die ich so wie mir angeschuldigt ,nicht begangen habe. Was kann ich tun?
2 Antworten
Wenn du die Straftat nicht begangen hättest dann wärst du nicht verurteilt worden.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Theoretisch kannst du den Richter wegen Befangenheit ablehnen. Aber der nächste entscheidet nicht anders: du hast die Bewährungsauflage nicht erfüllt- deine Existenz hast du selber damit auf den Müll geschmissen!
Den Richter wegen Befangenheit ablehnen kann man während eines Verfahrens, aber nicht wenn es bereits abgeschlossen ist - und selbst dann muss man sehr gute Argumente haben. Dass bei Nichterfüllung von Auflagen die Bewährung widerrufen wird, hat aber nichts mit "Nichtleidenkönnen" zu tun, sondern ist ein normaler Vorgang.
Die rechtliche Möglichkeit, gegen den Beschluss des Widerrufs vorzugehen - die Beschwerde - nutzt ja dein Anwalt bereits, mehr kannst du nicht machen. Vielleicht hast du Glück und das Beschwerdegericht ist anderer Meinung. Dazu brauchst du natürlich gute Argumente, warum du deine Stunden nicht ableisten konntest, evtl. ärztliche Atteste. (Wobei ich mich auch frage, warum man Sozialstunden nicht ableisten kann, aber ein Geschäft offenbar erfolgreich führen - aber das kann evtl. dein Psychologe dem Gericht erklären.)
Nichts mehr- du könntest die Bewährungsauflage aus gesundheitlichen und psychischen Gründen nicht erfüllen - dann fährst du ein.
Frage mich nur, wie du es dann geschafft hast, ein Geschäft zu führen!
Ob der Richter dich leiden kann oder nicht ist völlig egal! Hättest halt die Sozialstunden durchziehen müssen!
Kann man hier auch mit brauchbaren Antworten rechnen? Ich habe davon gehört, dass es Möglichkeiten gibt, die mir helfen könnten. Es kann doch nicht sein, dass ein Richter, weil er mich nicht mag, auf stur schaltet und meine komplette Existenz in den Müll schmeißt. Genau so gut könnte ich mir auch nen Strick nehmen...