Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schlüsselverlust. Was tun?

5 Antworten

Der Vermieter hat das Recht auf Austausch von Wohnungs-, Keller- und Briefkastenzylinder. Da sind 600€ schnell beisammen. Wenn die Versicherung das nicht einschließt, müssen diese so bezahlt werden, bzw. werden sowieso von der Kaution einbehalten. Deswegen sollte man immer prüfen, was in einer Versicherung enthalten ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Valnar52  02.08.2021, 10:48
Der Vermieter hat das Recht auf Austausch von Wohnungs-, Keller- und Briefkastenzylinder.

Nein, eben nicht. Wie von der Versicherung völlig korrekt begründet.

eilemuc  02.08.2021, 14:32
@Valnar52

Wenn Sie das Eigentum des Vermieters verlieren, müssen Sie Ersatz leisten. Wenn der Eigentümer den nächsten Mieter unvollständige Schlüssel übergibt, wird dieser dies auch bemängeln. Es geht hier nicht um Gemeinschaftszylinder, sondern um Wohnungsschlüssel.

Valnar52  02.08.2021, 14:40
@eilemuc

Das bestreitet ja auch niemand und der Schlüssel wurde ja auch ersetzt.

eilemuc  02.08.2021, 18:37
@Valnar52

Wenn mein Mieter einen Schlüssel von einer Schließanlage verliert, verlegt oder auch aufgestanden, müssen die Zylinder schon aus Vermietungsrechtlichen Gründen ersetzt werden...spätestens bei unvollständige Besitz bei Auszug.

Valnar52  03.08.2021, 10:12
@eilemuc

Aha. Und was für "vermietungsrechtliche Gründe" sollen das sein und wo kann man das nachlesen? Auch, dass der Mieter das zahlen muss? Dann wären ja sämtliche Schadenfälle dieser Art, die ich selbst schon miterlebt habe und die entsprechende Rechtssprechung falsch. Sehr interessant.

eilemuc  03.08.2021, 23:30
@Valnar52

Steht im besten Falle im Mietvertrag.

Valnar52  04.08.2021, 10:15
@eilemuc

Eine solche Klausel wäre unwirksam.

eilemuc  04.08.2021, 11:08
@Valnar52

Wenn Sie meinen

Dazu gibt es Zusatzversicherungen. Das ist in der normalen Haftpflicht nicht enthalten.

Valnar52  02.08.2021, 10:55

Offensichtlich ist der Schlüsselverlust ja mitversichert, sonst hätte die Versicherung ja gar nichts gemacht...

 Begründet wird die Entscheidung damit, dass eine missbräuchliche Nutzung des Schlüssels ausgeschlossen werden kann (am verlorenen Schlüssel war kein Hinweis auf die Wohnung/das Haus) und dadurch der Vermieter keinen Anspruch auf Austausch bzw. Ergänzung der Schließanlage hat.

Das ist so auch korrekt.

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Du überhaupt nicht. Warum auch? Dir ist ja dadurch kein Nachteil entstanden. Wenn der Vermieter meint ihm stünde mehr zu, dann muss er dich eben verklagen. Um die Verteidigung kümmert sich dann wieder deine Haftpflicht.

Du musst dem Vermieter NICHT die Differenz zahlen! Er hat schlichtweg keinen Anspruch auf diese Kosten.

Was sagt denn dein Makler dazu? Der kümmert sich doch darum?
Ich, als dein Makler, hätte mit dem Sachbearbeiter "Deutsch" gesprochen. Nur Not auch mit dem Vorstand......

Valnar52  02.08.2021, 10:48

Ein gescheiter Makler hätte seinem Kunden auf "Deutsch" erklärt, dass der Schadenbearbeiter alles korrekt gemacht hat...