Haftbefehl zusatz Kosten?
Person A hat durch nicht zahlung von Rechnungen einen Haftbefehl bekommen, drin steht zb: 340 Euro+ 85 Euro. Bei Zahlung von 340 Euro befreit von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Polzei war zuhause um Person A abzuholen, dieser hat den Betrag von 340 Euro bezahlt. Da das restliche Geld leider noch nicht vorhanden war, fragt er sich nun, ob wegen den fehlenden 85 Euro noch der Haftbefehl steht, oder wieder einer erlassen wird? Er will die Summe natürlich bezahlen, sobald er wieder Geld hat. Kennt sich jemand damit aus? Und kann meinen Freund helfen?
2 Antworten
Die Antwort von Ronox ist in der Sache richtig. Der Haftbefehl deckt nur die Zahlung der eigentlichen Ersatzfreiheitsstrafe. Ist diese bezahlt gibt es keine Verhaftung zunächst mehr. Der Betrag von 85 € deckt die Gerichts- und Verwaltungskosten die dann später seperat eingefordert und, wenn nötig, zwangsvollstreckt. Rein praktisch wäre am Ende sogar eine Erzwingungshaft möglich.
Selbst wenn der Betrag von 340 € nicht ganz vollständig gezahlt werden kann, reicht die "Anzahlung" des letzten Tagessatzes aus um die Haft zu verhindern, und wann es nur 1 Cent ist.
Ansonsten wird das Geld kassiert und der Rest muß abgesessen werden.
Die 340 Euro sind offensichtlich der restliche Betrag einer offenen Geldstrafe. Wird dieser beglichen, muss die Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr angetreten werden. Damit entfällt auch der Haftbefehl. Die restlichen Kosten können aber z.B. über den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Ins Gefängnis kommt er bei Nichtzahlung aber nicht.