Haftbefehl in Deutschland anmeldung zum leben in den Niedrlanden?

4 Antworten

Alles ist möglich.

Er müsste vom Einwohneramt eine Abmeldebescheinigung mit nach NL bringen, sonst kann er sich dort nicht anmelden.

Meldeangelegenheiten werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, aber der Haftbefehl könnte bei der Meldedatenabfrage Folgen haben.

Wenn er dem Haftbefehl nicht Folge leistet, wird er automatisch zu Fahndung ausgeschrieben und muss damit rechnen, innerhalb des Schengen-Raums in den nächsten 24 Stunden festgenommen zu werden. Kann sein, dass das außerhalb ein bisschen langsamer geht.

Wenn der Haftbefehl schon seit einem halben Jahr fällig ist, befindet er sich wohl sowieso schon auf der Flucht.

Außerdem kommt es auf den Einzelfall an. Kann sein, dass der HB gar keine vorläufige Festnahme erfordert oder das Verfahren an irgendwelchen Vorgängen hängt.

Generell kann er sich als EU-Bürger überall in der EU niederlassen. Und vielleicht will sein niederländischer Vermieter nicht einmal sein Führungszeugnis sehen ...

Wenn die deutschen Behörden auch einen europäischen Haftbefehl ausgestellt haben ja, sonst nicht. Das machen sie nicht wegen Kleinigkeiten...

Theoretisch ist er in keinem Land sicher, außer er möchte z.B. irgendwo nach Somalia ziehen....

Deutschland hat mit den meisten Ländern Auslieferungsabkommen und er kann eigentlich jederzeit von den dortigen Behörden festgenommen werden ...

wiki01  26.07.2018, 11:03

Ausgeliefert wird nur, wenn die Straftat, wegen der er mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, auch im entsprechenden Ausland strafbar ist. Aber trotzdem wird er erst einmal verhaftet, weil die Niederländer den internationalen Haftbefehl vollstrecken müssen.

Die schnappen ihn. Sag ihm, er soll sich stellen, geht schneller und er muss nicht ständig in Angst leben.

Kritisch ist nur ein internationaler Haftbefehl. Der muss auch in den Niederlanden vollstreckt werden. Solange der nicht vorliegt, kann er in den Niederlanden leben, wenn er das will. Aber aus einem "normalen" Haftbefehl wird schnell ein internationaler, sobald nämlich die ermittelnde Behörde davon Kenntnis erlangt, dass sich der gesuchte Straftäter im Ausland befindet.

Und bei einer Wohnhaftmeldung wird in Europa regelmäßig bei der Polizei abgefragt, ob gegen den Ausländer etwas vorliegt. Und schon klicken die Handschellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung