Haben Promis eigentlich die Möglichkeit ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hier herrscht etwas Uneinigkeit was deine Frage betrifft.

Gemäß § 44 des Bundesmeldegesetzes kann jeder über jeden die Adresse in Erfahrung bringen, wenn er beim zuständigen Meldeamt genug Daten über die gesuchte Person angeben kann, damit die denjenigen eindeutig in deren Systemen finden können.

Kostet Gebühr, bewegt sich um die 8 EUR +- ein zwei Euro ca.

Liegt eine Gefahr für Leib und Leben für den Betroffenen vor, kann dieser aktiv gemäß § 51 BMG eine Auskunftssperre beantragen.

Eine Auskunft wird nur noch dann erteilt, wenn nach deiner Anhörung eine Gefährdung für dich ausgeschlossen werden kann. Die Entscheidung, ob eine Auskunft erteilt wird oder nicht trifft aber am Ende immer die Behörde, nicht man selbst.

 Man braucht nicht mal die Stadt (m.E.).

Man kann eine Auskunft nur in der Gemeinde erhalten, die auch die Daten der gesuchten Person führt. Du kannst in Berlin also keine Auskunft über jemanden beantragen der in Potsdam wohnt. Dies geht nur in Gemeinden wo der betreffende bereits gewohnt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Auskunftssperren wegen Gefährdung" § 51 BMG dürften wohl die meisten "Promis" nutzen. Als Gefährdung dürfte dabei auch gelten, Haus und oder Grundstück werden von Fans belagert, oder es kommt zu massenhaft unerwünschten besuchen.

Zumindest für Privatpersonen gilt, selbst bei Dringlichkeit wird nachgefragt, ob die Adresse übermittelt werden kann.

Sie sind sogar dazu verpflichtet. Allerdings darf das Amt nicht einfach Adressen rausgeben.

berlina76  13.04.2019, 06:14

Doch. Gegen kleines Endgeld kann sich jeder, der deinen Namen, wohnort und Geburtsdatum kennt diese Auskunft beim Amt erfagen.

Es sei denn du richtest beim Amt eine Auskunftssperre ein.

PissedOfGengar  13.04.2019, 09:14
@berlina76

Auch mit Auskunftssperre kann eine Auskunft erteilt werden. Das geht immer dann wenn  nach der Anhörung des Betreffenden eine Gefahr für ihn ausgeschlossen werden kann.

War mir gar nicht bewusst, dass die Ämter da Auskunft geben. Meist muss man doch erst berechtigtes Interesse nachweisen, oder?

Gruß

MiLOND 
Fragesteller
 13.04.2019, 03:58

Ich habe mal versucht die Adresse von einem alten Klassenkameraden rauszufinden. Hat 5 Minuten gedauert. Ohne Angabe eines Grundes. Ist aber schon 6 Jahre her

AldoradoXYZ  13.04.2019, 04:10
@MiLOND

Klingt so als würde das gegen alle möglichen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Auch vor 6 Jahren schon.

Aber mit der DSGVO dürfte das doch nicht mehr möglich sein. Aber da mag ich mich irren. Vielleicht gibt es ja einen guten Grund Auskunft zu erteilen.

Gruß

berlina76  13.04.2019, 06:17

Ist aber so. Die Auskunftsperre muss man Aktiv einrichten. Wenn man das nicht macht, sind die Daten für jeden Abrufbar.

Also, wenn du der Datenweitergabe nicht wiedersprochen hast sind deine Daten offen.

PissedOfGengar  13.04.2019, 09:15
@berlina76

Man kann der Datenweitergabe nicht widersprechen! Man kann nur eine begründete Auskunftssperre beantragen. Bevor eine Auskunft erteilt wird wirst du angehört. Liegt durch die Auskunft keine Gefährdung für dich vor, wird sie erteilt.

Man kann seine Adresse beim Amt auch sperren lassen. Dann bekommst du keine Auskunft, wenn du danach fragst.