Haben Hartz 4-Empfänger eine Recht auf Privatsphäre?

11 Antworten

In den "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) vom 14. Dezember 2021" heißt es zum Wohnraum für Kinder:

(3) Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein [...]
f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Es ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Ob mehreren Kindern die gemeinsame Nutzung eines Raumes zumutbar ist, hängt von der Besonderheit des Einzelfalles ab (zum Beispiel Größe des Raumes, Altersunterschiede, Geschlecht). [...]
(4) Es ist zu beachten, dass keine Überbelegung im Sinne des § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin vorliegt.
Werden Wohnungen überlassen, so muss für jede Person eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmetern, für jedes Kind bis zu sechs Jahren eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmetern vorhanden sein. Dabei werden die Flächen der Nebenräume wie Küche, Flur und Toilette mitgerechnet; es zählt die Fläche aller Räume hinter der Wohnungseingangstür.

Nicht eingegangen wird dabei auf einen Wohnraumbedarf wegen Wolllust. Möglicherweise dachte der Berliner Senat, dass Kinder es nicht 24/7 durchgehend treiben, sondern die Zeiten nutzen, an denen sie gengend Privatsphäre in der Wohnung vorfinden - oder alternativ die Geschwister bitten, für eine Weile ins Wohnzimmer zu gehen oder an die frische Luft.

Richtig ist sicher, dass arme Leute (mit oder ohne Leistungen) nicht einfach wie Charly Harper in "Two and a Half Men" zu ihrem Bruder sagen können:

"Hier hast du 50 Dollar. Geh ins Kino oder mach sonst was. Jedenfalls verzieh dich mal für zwei Stunden!"

Andererseits wohnen in den USA selbst halberwachsene College-Studenten - auch die Kinder von Millionären - mit anderen in einem Raum. Bewährt hat es sich da, eine Socke außen an die Tür zu hängen, wenn man in Ruhe seinen Schäferspielen nachgehen möchte.

Die Italiener wiederum, die angeblich im Schnitt bis 30 im "Hotel Mama" residieren, verhängen gerne ihren Kleinwagen (oder den von Eltern oder Freunden) mit Decken, um unentdeckt außer Haus zu kopulieren.

Manche Eltern möchten vielleicht auch verhindern, dass der Nachwuchs zu früh und zu leicht entjungfert wird, schwanger, geschlehtskrank oder sexsüchtig. So haben auch Kinder wohlhabender Eigenheimbesitzer oft kein eigenes Zimmer, so wie hier:

Ich(16) teile mir mit meiner Schwester ein Zimmer, was kann ich tun?

Ein spezieles Problem haben sicher Kinder, deren Eltern und Geschwister 24/7 zu Hause hocken, weil sie arbeitslos sind. Aber das betrifft nun im Zuge von Corona auch viele Schüler und selbst gut verdienende Arbeitnehmer, die sich wegen home schooling und home office den ganzen Tag auf der Pelle sitzen und so schwer ein Zeitfenster finden, in dem sie sich ungestört einen runterholen oder einen Besucher begatten können.

Hier sollte man - wie stets, nun aber verstärkt - seine Mitbewohner zu außerhäuslichen Aktivitäten animieren: Spazieren, Fotografieren, Joggen, und bald wieder Schwimmen oder einen Kurs an der VHS belegen. 1,5 Stunden Yoga, Pilates oder Batik mit Wegezeit hilft nicht nur gegen deren Depressionen, Fettleibigkeit, Bierbauch, Raucherlunge usw., sondern auch der eigenen Libido - und damit gegen eigene Depressionen, Fettleibigkeit, Bierbauch, Raucherlunge usw. ;-)

Oder man zieht nach Berlin und beruft sich für seinen Einzelfall auf die oben genannte AV-Wohnen vom 14. Dezember 2021: "Ob mehreren Kindern die gemeinsame Nutzung eines Raumes zumutbar ist, hängt von der Besonderheit des Einzelfalles ab (zum Beispiel Größe des Raumes, Altersunterschiede, Geschlecht)."

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, haben sie.

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 12:34

Und was bedeutet das dann? Was steht ihnen zu?

Jurafuchs  02.01.2022, 12:35
@Regina3

Sie haben die gleiche Privatsphäre wie alle anderen Menschen.

Gegenfrage: wo denn nicht?

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 12:46
@Jurafuchs

Was ist denn diese "Privatsphäre"? Also im praktischen, täglichen Leben?

Jurafuchs  02.01.2022, 12:46
@Regina3

Jeder Hartz IV Empfänger hat z. B. das Recht auf eine eigene Wohnung.

Privatsphäre genug?

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 12:48
@Jurafuchs

Für den erwachsenen Single klar. Und das Pärchen auch. Aber wie sieht es aus mit Kindern/Jugendlichen? Die wollen sich ja auch mal abgrenzen. Für sich sein. Ruhe haben. Ungestört sein. Oder müssen konzentriert lernen, was nicht geht in einem Raum mit 2 Eltern, die Fernsehen und 3 kleinen Geschwistern, die quengeln ...

Räumlich nein. Kinder müssen sich eben ein Zimmer teilen, das ist in Verdienerfamilien nicht anders. Da teilen sich auch bis zu 3 Kinder ein Zimmer, weil viele vergebens nach einer Wohnung suchen.

Es gibt genug Eltern, die im Wohnzimmer auf einer Schalfcouch nächtigen, weil die Kinder im Schlaz-und Kinderzimmer untergebracht sind.

Und nein, dann müssen sich Jugenliche für eigene sexuelle Aktivitäten eben einen anderen Ort suchen. Nicht jedes Kind aus einer Familie die im Leistungebezug beim Jobcenter steht, hat auch Sexualpartner aus dem gleichen Milieu, wo es ebenfalls nicht geht.

Es gibt keine Gesetz dafür, daß jedem seine Privatspähre daheim zusteht.

Man muss sich eben arrangieren, das war uns ist bei Schulkindern im Homeschooling schon heftig gewesen.

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 15:51

Stimmt schon Vieles. Aber wenn die Teenies dann im Sommer im Park poppen, fühlen sich die alten Damen angegriffen. Und argumentieren mit ihrer Privatsphäre ...

sassenach4u  02.01.2022, 17:33
@Regina3

Naja, da gibt es auch andere Stellen. Hast du als junge Frau NUR zu Hause Sex gehabt? Ich nicht, das wäre mir viel zu peinlich gewesen, denn es gibt doch ab und an schon einmal Geräusche, die auf sexuelle Aktivitäten deuten. Autos sind auch ganz nett.

Natürlich haben sie dieses Recht. Wo sollte ihnen das streitig gemacht werden? Auch das Jobcenter wird keine webcam über das Bett hängen.

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 12:32

Aber wenn in einem Raum die ganze Familie pennen muss - wie sollen sich da Jugendliche sexuell entwickeln können? Freund mitbringen und Sex haben geht ja wohl nicht. Beim Freund sieht es ebenso aus. Und für ein Hotelzimmer fehlt das Geld ...

cas65  02.01.2022, 13:19
@Regina3

"Angemessener Wohnraum" beinhaltet auch Platz für jedes Kind. Wenn die ganze Familie mit halbwüchsigen Kindern "in einem Raum pennen muss", sind entweder die Wohnverhältnisse nicht angemessen - oder ungünstig aufgeteilt.

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 13:27
@cas65

Wo Du Recht hast ... was könnte so ein Jugendlicher dann tun? Jugendamt? Oder gibt es einen weniger harten Weg?

cas65  02.01.2022, 13:28
@Regina3

Na erstmal mit den Eltern reden, dass die Wohnsituation halt nicht mehr altersgerecht für einen Heranwaschsenden ist, wenn er mit den Eltern in einem Raum schlafen muss. Und "hart" ist das Jugendamt auch nicht. Die sind ja dafür da, um zu helfen.

Regina3 
Fragesteller
 02.01.2022, 15:56
@cas65

Leider sind viele Eltern - gerade im H4-Bezug - unfähig, was zu ändern. Und vielen ist es schlicht egal ... da leiden die Kinder/Jugendlichen mehr darunter als die Erwachsenen ...

sassenach4u  02.01.2022, 17:37
@Regina3

Das Jugendamt wird den Eltern keine Wohnung besorgen, da müssen die sich schon kümmern. Ansonsten wird der Jugendliche dann evtl. wenn die häuslichen Umstände für seine Entwicklung gefährdend sind, aus der Familie herausgenommen, kommt in eine Wohngruppe. Da ist es auch nicht SO toll mit der Privatsphäre. Oft teilen sich dort auch 2 Kids ein Zimmer. Und Freunde dürfen da schon gleich garnicht pennen.

jein

Das Amt mischt sich schon reichlich ein, will oft Kontoauszüge, will dass man meldet wenn man ortsabwesend ist, wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist wollen sie deteils etc.

Desweiteren wollen sie wissen wer in der Wohnung mit wohnt und ob es sich um eine eheähnliche Beziehung handelt.

Ansonsten kann man schon komische Hobbys oder so haben.