Haben Fußgänger an diesem Kreisverkehr Vorrang?

5 Antworten

Du musst den Fußgängern und Fahrradfahrern Vorfahrt/Vorrang gewähren:

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist weiterhin besonders auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Die Fußgänger haben hier Vorfahrt, auch wenn sie sich entgegen der Fahrtrichtung bewegen. Im Prinzip ist es so, dass das Fahrzeug aus dem Kreisverkehr abbiegt (den Blinker setzen muss) und sich der Fußgänger weiter in der früheren Fahrtrichtung bewegt. Biegen Sie mit Ihrem Fahrzeug aus einer „normalen“ Straße ab, müssen sie die Fußgänger oder Radfahrer auch passieren lassen.
Ist der Kreisverkehr auch noch mit Zebrastreifen für die Fußgänger versehen, so ist die Vorfahrtsverletzung gegenüber dem Fußgänger sogar recht teuer.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorschriften-im-kreisverkehr_065192.html

Der Unterschied ist also:

Die Fußgänger und Radfahrer haben bei einem Kreisverkehr ohne Fußgängerüberweg (Zebtrastreifen) nur Vorrang, wenn man den Kreisverkehr verlässt. Nicht aber, wenn ein Fahrzeug auf ihn zufährt. Dann hat das Fahrzeug Vorfahrt.

Woher ich das weiß:Recherche
TheHunter147  02.05.2019, 19:48

nun ist aber die Frage, ob es rechtens ist, dass Fußgänger einfach über die Straße laufen, ohne dass sich dort eine entsprechende Markierung befindet.

TechnikSpezi  02.05.2019, 19:53
@TheHunter147

Das ist es mit Sicherheit nicht, denn so ist es nicht einmal mit Zebrastreifen.

Beim Zebrastreifen gilt:

Möchte ein Verkehrsteilnehmer dieser Personengruppe den Zebrastreifen erkennbar benutzen, muss diesem  das Überqueren ermöglicht werden. Ein Auto hat sich dann – und nur dann – verpflichtend  mit verringerter  Geschwindigkeit zu nähern und im Zweifel gar anzuhalten.
Gibt der Fußgänger nicht deutlich zu erkennen, dass er die Fahrbahn an der entsprechenden Stelle überqueren möchte, wird vom Führer des Pkw nicht zwingend verlangt, das Tempo zu drosseln, eine  erhöhte Aufmerksamkeit genügt.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-zebrastreifen-fussgaenger/

Ein Fußgänger kann also auch nicht einfach über den Zebrastreifen und im Falle eines Unfalls auf seinen Vorrang pochen. Gerade Fahrradfahrer müssen da natürlich aufpassen und können nicht einfach drauf los rasen ohne mal zu gucken.

Ohne es für den Fall jetzt genau zu wissen, bin ich mir da ziemlich sicher. Denn wie ich gerade erläutert habe, nicht einmal mit bei einem Zebrastreifen ist das der Fall, dann kann das ohne ja erst Recht nicht der Fall sein.

Stadewaeldchen  02.05.2019, 19:57
@TheHunter147
nun ist aber die Frage, ob es rechtens ist, dass Fußgänger einfach über die Straße laufen, ohne dass sich dort eine entsprechende Markierung befindet.

Mir fällt kein § ein, der den Fußgängern dann das Queren verbieten würde.

wiseasanowl  02.05.2019, 20:09
@TheHunter147

Natürlich. Du biegst aus dem Kreisverkehr ab, ist das wie an jeder anderen Kreuzung auch. Da gibt es auch keine Markierungen und du hast den Fußgängern Vorrang zu gewähren.

Eichbaum1963  02.05.2019, 20:13

Absolut korrekte Antwort von @TechnikSpezi!

Allerdings haben Fußgänger allenfalls Vorrang und nicht Vorfahrt. Aber das haben ja die von anwalt.de "verbockt". :D

TechnikSpezi  02.05.2019, 20:26
@Eichbaum1963

Danke! Und ja, Fehler passieren auch den Profis mal ;)

Mikkey  02.05.2019, 21:36
@Eichbaum1963

Allerdings haben die noch nicht einmal "Vorrang".

Die StVO enthält keine fußgängerbezogenen Vorschriften zu Kreisverkehren.

Es gilt hier lediglich die normale Regelung zum Rechtsabbiegen, nach dem auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen ist. Das hat nichts mit Vorrang zu tun.

Ist ein Fußgänger bereits dabei, die entsprechende Fahrbahn zu überqueren, muss gewartet werden. Auch das hat nichts mit "Vorrang" zu tun.

Der "Anwalt", der da geschrieben hat, sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.

Eichbaum1963  02.05.2019, 21:54
@Mikkey

Jo, drum schrieb ich ja auch "allenfalls". ;)

PlusMensch2 
Fragesteller
 04.05.2019, 13:28
Nicht aber, wenn ein Fahrzeug auf ihn zufährt. Dann hat das Fahrzeug Vorfahrt.

Danke und genau das ist der Punkt. Ich bin auf den Kreisverkehr zugefahfen also lag ich im Recht.

TechnikSpezi  04.05.2019, 13:36
@PlusMensch2

Fragt sich nur, ob die das ignoriert haben oder eben nicht wussten. Das wissen glaube ich ziemlich viele nicht. Man merkt das auch immer wieder. Als ich meinen Lappen noch nicht hatte, wusste ich als Fahrradfahrer auch nie, ob ich Vorrang hatte, wenn sie raus fahren. Bin immer stehen geblieben und dachte, die hätten Vorfahrt, die meisten blieben aber stehen. Und wenn sie drauf zu fuhren, auch locker mehr als die Hälfte. Ich glaube nicht, dass sie das alle aus Höflichkeit, sondern oft aus Unwissenheit getan haben ;)

PlusMensch2 
Fragesteller
 04.05.2019, 13:39
@TechnikSpezi

Jetzt weiss es und nächstes mal wenn mir wieder einer aufs Auto schlägt kriegt er ne Ohrfeige und Nachhilfe in Sachen Straßenverkehrsordnung. Irren ist menschlich aber man muss ja nicht gleich auf fremde Autos zuschlagen. So was geht garnicht.

TechnikSpezi  04.05.2019, 14:08
@PlusMensch2

Ja das ist natürlich auch sehr dumm. Wenn man sowas tut, sollte man sich schon wirklich ganz sicher sein.

Du biegst ab, dann haben Fußgäner vorrang:

Steht ein Fußgänger im Kreuzungsbereich mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand, muss ein abbiegender Fahrzeugführer damit rechnen, dass der Fußgänger die Straße überqueren will. Der Fahrzeugführer muss dem Fußgänger in einem derartigen Fall gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO den Vorrang gewähren. Verstößt der Fahrzeugführer gegen § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO und kommt es zu einer Kollision mit einem Fußgänger, so kommt eine Haftungsquote in Höhe von 50% in Betracht, wenn der Fußgänger das sich nähernde Fahrzeug bei gehöriger Aufmerksamkeit vor Betreten der Straße hätte bemerken können.

Wenn Fußgänger dort Vorrang haben, warum?

Solltest du in der Fahrschule gelernt haben:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegen.

Mikkey  02.05.2019, 21:40

Da interpretierst Du etwas hinein, was dort nicht steht. Der Fußgänger hat nie einen Vorrang, eine Fahrbahn zu überqueren, es sei denn, es ist ein Zebrastreifen vorhanden.

Stadewaeldchen  02.05.2019, 21:46
@Mikkey

Wie soll man dann deiner Meinung nach "wenn nötig, ist zu warten" dann interpretieren?

Mikkey  02.05.2019, 21:52
@Stadewaeldchen

Zunächst einmal: Hätte der Fußgänger Vorrang, dann würde das in der StVO stehen, die Bestimmung wäre dann wesentlich kürzer.

Wenn der Fußgänger bereits auf der Fahrbahn ist oder sich anschickt, sie zu betreten, muss der Abbieger bremsen/anhalten. Das berechtigt aber den Fußgänger in keiner Weise, sich einen Vorrang zu erzwingen.

Wenn das immer wieder verbreitet wird, ist das gemeingefährlich, denn das können Fußgänger für bare Münze nehmen. Die vermuten dann teilweise sogar einen Vorrang gegenüber dem Querverkehr.

Stadewaeldchen  03.05.2019, 10:50
@Mikkey
Zunächst einmal: Hätte der Fußgänger Vorrang, dann würde das in der StVO stehen, die Bestimmung wäre dann wesentlich kürzer.

Die Bestimmung unterscheidet sich nicht wesentlich von der, die Fußgängerüberwege (Vulgo: Zebrastreifen) betrifft.

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Das berechtigt aber den Fußgänger in keiner Weise, sich einen Vorrang zu erzwingen.

Binsenweisheit. Vorrang oder auch Vorfahrt darf sich kein Verkehrsteilnehmer, egal in welcher Situation, erzwingen. Das habe ich auch nirgends behauptet. Ändert aber nichts daran, dass der Fußgänger Vorrang gegenüber dem Abbiegenden hat.

Mikkey  03.05.2019, 17:38
@Stadewaeldchen

Von mir aus glaub, was Du willst, ich richte mich nach dem. was im Gesetz steht.

Es gibt nicht nur einen Unterschied in der Formulierung zwischen

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; ...

und

haben … den zu Fuß Gehenden ... das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen .
PlusMensch2 
Fragesteller
 04.05.2019, 13:25
Solltest du in der Fahrschule gelernt haben:

Wenn wir alles gelernt hätten und als wüssten, bräuchten wie keine gutefrage.net du schlaues Bürschen.

und noch weniger brauchen wir Petzen die Kommentare melden nur weil ihnen die Meinung anderer nicht passt!

Stadewaeldchen  04.05.2019, 13:29
@PlusMensch2
und noch weniger brauchen wir Petzen die Kommentare melden nur weil ihnen die Meinung anderer nicht passt!

Falls du mich meinst: Ich habe hier keinen einzigen Kommentar gemeldet, also reg dich mal wieder ab.

Wieso sollte er Vorrang haben? warum überquert er da die Strasse? gibt es keinen füßgngerüberweg bzw ampel. da hätte er dann "vorrang"

PlusMensch2 
Fragesteller
 02.05.2019, 19:46

Ne, die überqueren dort die Straßen nach Lust und Laune wo sie wollen deswegen bin ich verwirrt

bettina90  02.05.2019, 19:59
@PlusMensch2

Ja das machen Leute gerne....a la "der wird schon bremsen (müssen)". Als Autofahrer hat man ja kaum eine andere Wahl...

TechnikSpezi  02.05.2019, 20:06

Wenn du dir z.B. mal meine Antwort anschaust hast du auch noch extra ne Quelle dazu. Es braucht keinen Zebrastreifen, die Fußgänger haben tatsächlich Vorrang. So einfach wie das angeblich sein soll, ist das nun einmal nicht.

Es gilt auch nicht überall einfach rechts vor links, wo keine Schilder oder Ampeln stehen. So einfach ist es nicht.

beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht, bei der Ausfahrt schon, da der Fußgänger auf der Straße, in die man einbiegt, Vorrang hat. Auf der Straße, auf der man sich befindet, jedoch nicht (ohne Zebrastreifen etc.).