Habe zu viel Lohn bekommen- Was tun?

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Gib's lieber freiwillig gleich zurück. Es ist nicht dein Geld, du darfst es nicht behalten. Und wenn's erst auf Arbeitgeberseite entdeckt wird, kann das Ärger geben.

Philipp345  14.02.2011, 17:41

er darf es rein rechtlich schon behalten!

so sagt es das gesetz!

seirios  14.02.2011, 17:44
@Philipp345

Bitte? Das würde mich aber sehr wundern. Wo steht das denn?

Philipp345  14.02.2011, 17:46
@seirios

im Gesetz, weiß nicht genau wo. Er muss es nur zurückgeben wenn der chef nachweisen kann dass es ein fehler der bank war und nicht des chefs

seirios  14.02.2011, 17:48
@Philipp345

Kannst du zumindest sagen, in welchem Gesetz, d.h. in welchem Gesetzbuch? Das wär ja schon ein Anfang...

DPawi  14.02.2011, 17:50
@seirios

das stimmt nicht, dass ist ungerechtfertigte Bereichung nach § 812 ff..

Philipp345  14.02.2011, 17:51
@seirios

weiß ich nicht genau, hat mir der freund von meiner schwester gesagt, der studiert/e jura

seirios  14.02.2011, 17:54
@seirios

Also, was auch immer du da gelesen zu haben meinst - §812 BGB sagt:


(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.


Es liegt hier kein rechtlicher Grund für die Mehrleistung vor, ergo muss zurückgezahlt werden.

Kurze Recherche ergab übrigens, dass es bis vor einigen Jahren tatsächlich noch Umstände gab, unter denen nicht zurückgezahlt werden muss, nämlich, wenn das Geld schon ausgegeben war (wtf...)

Philipp345  14.02.2011, 17:55
@Philipp345

kommt auf die umstände an, kann auch sein dass es als der freund meiner schhwester mir das erzählt hat um andere umstände ging

Philipp345  14.02.2011, 17:59
@seirios

ok das wird es gewesen sein, gute arbeit Dpawi und seiris, entschuldigung für meine fehlinfos!

wenn der Arbeitnehmer merkt, dass der Arbeitgeber zu viel Geld überwiesen hat, muss er es zurück zahlen. Anders ist das eventuell, wenn der Arbeitnehmer das nicht mitbekommen hat. Dann gibt es die Möglichkeit, dass nach einigen Monaten eine Ausschlussklausel im Tarifvertrag greift. Oder der Arbeitnehmer hat es ausgegeben und ist entreichert. Wenn man es merkt, sollte man es auch sagen. Vielleicht ist dieser Beitrag interessant? http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/rueckforderung-von-zu-viel-bezahltem-arbeitslohn-arbeitnehmer-sollten-aufpassen-468988

Du solltest ihn sofort darauf hinweisen, denn er wird es sicherlich von selbst merken und zurückfordern. Evtl. hat er es schon bemerkt und schaut, ob du ehrlich bist und es meldest.

Je nachdem wie du dir deine berufliche Perspektive in dem Betrieb vorstellst, würde ich es schon in Erwägung ziehen die Buchhaltung bzw. deinen Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen. Hast du die Lohnzahlung denn mal mit deiner Gehaltsabrechnung verglichen? Vielleicht gab es ja irgendwelche Sonderzahlungen in Form eines Bonus. Bin mir gerade nicht sicher wie es mit der Verjährungsfrist bei Löhnen und Gehältern aussieht. Nach zwei Jahren müsste die Sache glaube ich verjährt sein und dann hat dein Betrieb auch keinen Anspruch mehr auf eine Rückzahlung. Aber diese Angabe ist ohne Gewähr. Ich würde den Vorfall melden. Den mit einem guten Gewissen lebt es sich leichter. ;-)

ImmaJinx 
Fragesteller
 14.02.2011, 17:47

Lol, es ist ein Nebenjob ich habe ihn ja gerade mal zwei Monate^^

Das ist mir auch mal passiert. Ehrlich, wie ich bin, habe ich das sofort gemeldet.

Wenn es so offensichtlich ist, sollte man mit gutem Beispiel voran gehen und es anzeigen. Abgezogen wird es Dir so oder so wieder. So kannst Du am besten bestimmen wann. Bevor Du es ausgegebenhast, in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Es ist zu unrecht erworbenes Geld.