Habe jemandem Geld geliehen und er Zahlt es nicht zurück. Anzeige?
Hallo,
ich habe vor einigen Monaten jemandem 250 Euro geliehen. Damals sagte er mir, dass er es mir noch am gleiche Abend zurückzahlt. Gesehen habe ich davon immer noch nichts. Ich habe keinen Vertrag oder ähnliches, aber eine Sprachnachricht, in der er mir bestätigt, den geliehen Betrag zurückzuzahlen (auch noch am gleichen Abend). Er sagt darin auch seinen Namen und sein Geburtsdatum. Ich stand daneben, als er diese Sprachnachricht aufnahm. Darüber hinaus habe ich ewig lange Whatsapp Chatverläufe mit ihm bezüglich dieser Angelegenheit. Es sind auch ein paar Bilder von Einweisungen ins Krankenhaus und ähnliches dabei, weil er dies oft als ausrede benutze. Also ich kann nachweisen, dass er es ist, mit dem ich dort schreibe.
Die Sache ist jetzt bloß, dass ich nicht weiß wie ich vorzugehen habe. Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige oder zum Gericht und mache da etwas? Ich habe nicht die geringste Ahnung. Bei 250 Euro lohnt es sich wohl eher nicht einen Anwalt zu kontaktieren. Der kostet mich wahrscheinlich mehr als die 250 Euro.
15 Antworten
Hast du die Adresse des Schuldners?
Dann würde ich dir ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren empfehlen.
Weißt du was das ist?
Zunächst einmal musst du den Schulder jedoch in Verzug setzen.
Das bedeutet ihm eine Frist (14 Tage) setzen, in der er den Betrag an dich bezahlen soll.
Verläuft diese Frist fruchtlos, hättest du ab jetzt auch das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen und die Kosten dem Schuldner als sog. Verzugskosten in Rechnung zu stellen.
Der Mahnbescheid kann problemlos auch online beantragt werden und kostet etwa 35,- EUR.
Hier kannst du dir bei Interesse ein Bild davon machen um was es geht.
https://www.mahngerichte.de/de/mahnbescheid.html
Solltest du noch Fragen haben kannst du dich einfach melden. Das ist nicht so kompliziert - aber sehr erfolgreich!
Jeder, der sein Geld zurück haben will.
Hier scheinen sich Schuldner und Gläubiger zu kennen.
Deshalb halte ich es für sehr unwahrscheinlich.
Und das jemand hingeht und einen anderen einfach aus Lust und Laune anzeigt, ist wohl auch eher die Ausnahme- oder?
Abzocker haben deshalb Erfolg weil viele Leute so denken wie du!
Du musst deine Frage anders formulieren:
Ist es dem Typen wert - für 250,- EUR Einkommens- und Kontopfändung, Schufeaeintrag usw. zu riskieren.
3o Jahre lang!
Dann sollte man sich vorher aber zumindest erkundigen, ob nicht schon ein Insolvenzverfahren läuft, sonst ist es wirklich gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen. Und dann werden aus den 250 Euro schnell ein paar Hunderter mehr.
a) wenn die Sprachnachricht, verläufe etc. schlüssig sind könnten sie als Beweis anerkannt werden
b) es bringt dir trotzdem nix weil der typ, da würde ich viel drauf wetten, nix hat und somit egal wie viel du recht bekommst... unterm strich keinen Cent sehen wirst und sonst nur noch draufzahlst.
Ich würde mir allerdings überlegen Strafanzeige zu erstatten. Falls du nicht der einzige bist könnte das durchaus durch gehen. Bringt dir zwar auch keinen Cent, aber wenigstens evt. die Genugtuung dass es für ihn konsequenzen hat (ich vermute allerdings nichtmal das es wirklich welche hat, die Staatsanwaltschaft hat "kein bock" auf solche Fälle.
Schreibe ihm eine Mahnung. Per Einwurf Einschreiben, dann hast Du einen Beleg, dass du ihm einen Brief geschrieben hast. In dieser Mahnung setzt Du ihm eine Frist (ca. 1 Woche) bis wann du das Geld zurück haben möchtest. (Vielleicht Deine Bankverbindung angeben, damit er es überweisen kann?) Weiterhin schreibst Du, dass, wenn das Geld bis zur genannten Frist nicht bei Dir eingegangen ist, du rechtliche Schritte gegen ihn einleitest.
Sollte das Geld bis zur Frist nicht bei Dir eingehen (leg noch 2 Tage Wartezeit drauf), dann gehst Du zum Gericht und beantragst dort einen gerichtlichen Mahnbescheid. (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kostet der Dich ca. 20 Euro.)
Den WhatsApp Chat speichern!!
Das Mahnverfahren kann man auch online starten
Danke für die Info.
Gibt es irgendeinen Beleg, Beweis, Zeugen etc. die das bestätigen können?
Das wäre eine Grundlage. Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Und für 250 € macht sich Stress aufgrund einer Aussage nicht bezahlt.
Die "Belege" sind doch der WhatsApp Chat sowie die Sprachnachricht.
Gibt es irgendeinen Beleg, Beweis, Zeugen etc. die das bestätigen können?
Er schreibt doch, dass es eine Sprachaufzeichnung und einen umfangreichen Chatverlauf dazu gibt. Das sollte locker reichen.
Die Sprachaufzeichnung kann jeder aufgenommen haben. Woher soll der Beweis stammen, dass der Schuldner den Text gesprochen hat?
Stimmenvergleich? Passt das Gesagte zu den Angaben des Glaeubigers oder eher fuer die des Schuldners? Ausserdem gibt es ja auch noch diesen anscheinend recht umfangreichen Chatverlauf. Da wird man schon sehen koennen, wie glaubwuerdig ein Bestreiten des Schuldners waere (sofern er ueberhaupt bestreitet).
Die Polizei kann und wird nichts machen. Es handelt sich um Zivilrecht und genauso musst du vorgehen.
Ich denke, deine Beweise reichen aus um nachzuweisen es handelt sich um einen Darlehensvertrag. Ich empfehle dir einen Mahnbescheid zu erstellen, Anleitung wie man das macht findest du im Internet.
Wenn der Schuldner öfter auf diese Tour "reist", dann weiß er auch, dass es genügt, dem Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dann müsste der Gläubiger klagen - und wer macht das wegen 250 Euro?