Habe ich vorfahrt wenn ich die abgeknickte Vorfahrtstrasse verlasse?

6 Antworten

Wenn die Vorfahrtsstraße von Dir aus gesehen nach rechts abknickt, gilt die Regelung rechts vor links.

Ein wenig komplizierter ist es, wenn mehrere Straßen in eine abknickende
Vorfahrtsstraße einmünden. In diesem Fall bildet der gesamte
Straßenbereich eine Kreuzungseinheit. Für jeden Verkehrsteilnehmer
dürfte dabei klar sein, dass der von der untergeordneten Straße
Einfahrende warten muss, wenn auf der Vorfahrtsstraße Verkehr herrscht.

https://www.landkreis-bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/Aufgaben-u-Lebensbereiche/Stra%C3%9Fenverkehr/Stra%C3%9Fenverkehrsbeh%C3%B6rde/index.php?La=1&NavID=2118.212&object=tx%7C1633.1301.1&sub=0

Vor untergeordneten Strassen hast Du jedenfalls Vorfahrt, auch wenn Du bei nach rechts abknickender Vorfahrtsstrasse als Linksabbieger Gegenverkehr hast.

Bei nach rechts abknickender Vorfahrtsstrasse hat aber der Verkehr von rechts Vorfahrt wenn Du die Vorfahrtsstrasse verlässt.

In Sonderfällen kann es kompliziert werden, sonst gild zunächst welche Verkehrszeichen die jeweiligen Verkehrsteilnehmer haben und bei gleichen Verkehrszeichen gild untereinander Rechts vor Links.

Hallo,

Du hast Vorfahrt vor denen, die nicht auf der Vorfahrtstraße sind, mußt allerdings Gegenverkehr, der sich auf der Vorfahrtstraße befindet, vor dem Abbiegen durchlassen. Verläßt Du die Vorfahrtstraße nach rechts, kreuzt also nicht die Gegenfahrbahn, hast Du auf jeden Fall vor anderen Autofahrern Vorfahrt, mußt allerdings auf Radfahrer und Mofafahrer achtgeben, die geradeaus weiterfahren wollen und auf Fußgänger, die die Straße, in die Du einbiegen möchtest, überqueren wollen.

Herzliche Grüße,

Willy

Gegenüber den Fahrzeugen auf allen nachrangigen Straßen: ja

Gegenüber anderen Fahrzeugen ("Gegenverkehr") auf der abknickenden Vorfahrtstraße: nein