Habe ich ein Recht auf Mietendschädigung?

6 Antworten

Klar musst du für Juni Miete zahlen, du hast zwar die Möglichkeit die Miete zu kürzen ( Da gibt es Listen im Internet, wo du einsehen kannst, wie viel du kürzen darfst), dass musst du auch vorher dem Vermieter schriftlich mitteilen, aus welchen Gründen du Summe X kürzt. Weißt du denn wie lange die Bauarbeiten noch dauern sollen? Vielleicht kannst du dich ja auch anders mit deinem Vermieter einigen.

Peteb20  19.05.2022, 10:16

Wie lange muss ich als Mieter Baulärm ertragen?

Bis 22 Uhr darf gebaut werden. Steht erst einmal fest, dass gebaut wird, stellt sich die Frage, in welchen Zeitfenstern die Handwerker aktiv werden dürfen. Faustregel: Unter der Woche müssen Mieter Baulärm zumindest tagsüber hinnehmen. „Erst ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

ChristianLE  19.05.2022, 10:34
@Peteb20

Zwischen Baulärm ertragen und einer Mietminderung nach § 536 BGB gibt es aber einen Unterschied.

Das "Hinnehmen" bezieht sich auf den gesetzlich erlaubten Zeitraum der Durchführung solcher Maßnahmen nach Immissionsschutzgesetz.

Oder anders: Sonntag Nacht darf per Gesetz nicht gebaut werden. Es darf aber Wochentags abseits der Ruhezeiten gebaut werden und hieraus ergibt sich ggfs. ein Mietminderungsanspruch.

Peteb20  19.05.2022, 10:49
@ChristianLE

Da hast du wohl recht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das bei dem FS Sonntag in der Nacht Bauarbeiten stattfinden, er hat zumindest nichts davon geschrieben. Also wenn z.B. die Bauarbeiten von Mo. bis Fr. , zwischen 8:00 - 18:00 Uhr stattfinden, hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung? Oder verstehe ich das falsch? :-)

ChristianLE  19.05.2022, 10:53
@Peteb20
Also wenn z.B. die Bauarbeiten von Mo. bis Fr. , zwischen 8:00 - 18:00 Uhr stattfinden, hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung? 

Doch, hat er. Das hast Du sogar in deiner eigentlichen Antwort geschrieben, die ich mal gekonnt überlesen habe ;-)

Sorry, wenn ich Verwirrung gestiftet habe.

Peteb20  19.05.2022, 11:06
@ChristianLE

Danke, ich kann ja nur dazu lernen :-) . Man kann ja fast für jede Kleinigkeit die Miete kürzen. Ich war mir eben absolut unsicher nach meiner Antwort und habe es gegoogelt, auf der einen Seite steht: Bei Baulärm kann man 20% kürzen und auf der anderen Seite ( Wo ich oben den Text im Kommentar eingefügt habe), Nein, tagsüber hinnehmen. Ich hoffe mal die Parteien werden sich irgendwie so einig und finden einen Kompromiss. Das tut einem Mietverhältnis bestimmt nicht gut, wenn vom ersten Monat an Probleme da sind. Letztendlich muss Recht aber Recht bleiben.

ChristianLE  19.05.2022, 11:09
@Peteb20

Ja, hinnehmen muss man die Arbeiten (also Du kannst die Bauarbeiten nicht per se verhindern/stoppen), was aber nicht heißt, dass Du nicht mindern kannst. Das geht, sobald die Tauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist, also auch durch Lärmbelästigungen.

Peteb20  19.05.2022, 11:11
@ChristianLE

Ja, genau so denke ich mir das jetzt, es hat ganz, ganz langsam klick gemacht ;-)

Miete musst du immer bezahlen, aber du kannst in jedem Fall die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen. Das Recht steht dir zu, auch für die Maimiete, also den gesamten Zeitraum der Lärmbelästigung. Bei uns hat die Hausverwaltung von sich aus wegen Baustellenlärm die Miete für mehr als ein Jahr um 15% gekürzt. Es ist auch unabhängig davon, ob dies beim Einzug ersichtlich war oder nicht. Bei extremen Lautstärken kann man sogar bis 35% mindern. Was im Einzelfall möglich ist, könnte man sich bei einer Rechtsauskunft erfragen. Es empfiehlt sich, die Miete mit dem Hinweis "unter Vorbehalt" zu versehen und später die Forderung zurückzuholen. Jedenfalls ist eine Minderung in dem Fall legal und angebracht.

Es kommt darauf an....

War bei der Besichtigung erkenntlich, dass es sich um eine Baustelle handelt und war zu vermuten, dass auch nach Einzug noch gebaut wird (entsprechende Zeitverzögerungen müssen kalkuliert werden), dann entfällt der Anspruch auf eine Mietminderung.

Hier kann man nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.

Bei der Besichtigung wurde mir gesagt dass die Bauarbeiten allgemein am ganzen Haus bis ich einziehe fertig sein werden.

Gibt es hier eine vertragliche Zusicherung, kann das wiederum anders aussehen. Hier wäre eine Mietminderung denkbar. Das heißt aber nicht, dass du die gesamte Miete einbehalten kannst. Je nach Umfang der Lärmbelästigung sprechen wir hier vielleicht von 10-20% der Warmmiete.

Du bist nicht evtl meine Nachbarin?

Leider ja. Bauarbeiten sind in einem gewissen Umfang zu dulden. Auch das es mal zu Verzögerungen kommt. Ist leider so 🤷‍♂️