Hab ich als volljähriger Schüler das Recht Klassenarbeiten oder Entschuldigungen zu unterschreiben?

9 Antworten

Bedarf es in diesem Fall überhaupt einer Unterschrift? Unterschriften der Eltern haben doch wohl den Sinn, dass die Lehrer wissen, Eltern haben die Leistung ihres Kindes zur Kenntnis genommen. Sie sind erziehungsberechtigt und für ihr Kind verantwortlich.

Nach Deiner Volljährigkeit ändert sich dieser Status der Eltern. Du bist ab diesem Zeitpunkt für Dich selbst verantwortlich. Da Du die Klassenarbeit (vermutlich) selbst geschrieben und damit auch zur Kenntnis genommen hast (jedenfalls wenn Du nicht unter Drogen gestanden hast), wäre Deine Unterschrift doch überflüssig.

Ich wiederhole meine Frage: Welchen Sinn macht Deine Unterschrift unter einer von Dir geschriebenen Klassenarbeit? Meines Erachtens ist die Forderung des Direktors überflüssig.

Gruß Matti

also in Hessen ist es so, dass man sich Entschuldigungen aufjedenfall selbst schreiben darf. Je nach Schule kann das aber eine bestimmte Anzahl an Entschuldigungen im Jahr sein (Bspw. 3 pro Semester). Bei Klassenarbeiten bin ich mir ziemlich sicher dass es genauso ist...

Die Unterschrift unter den Arbeiten ist von den Erziehungsberechtigten zu machen und nur weil du volljährig bist, bist du ja nicht dein eigener Erzieher. Vom Gesetz her gilt das, was in der Schule festgelegt wird.

Maximilian112  18.03.2014, 17:18

und wer ist Erziehungsberechtigt für einen Erwachsenen?

Mit deiner Unterschrift unter der Klassenarbeit hast du bestätigt, dass du die Note und die Punkte gesehen hast. Nur sollst das eben nicht du, sondern deine Eltern bestätigen -.-

Deine Eltern haben damit nichts mehr zu tun. Deine Entschuldigungen kannst du selbst schreiben und deine Arbeiten selbst unterschreiben.

Siehe SchG BaWü § 55. Du darfst der Schule sogar verbieten, deine Eltern zu informieren (Absatz II, Satz 2). http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf