Grundsteuer B obwohl kein Bauland?

1 Antwort

Es gibt die Aufteilung in Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die (günstigere) Grundsteuer A zahlt man, wenn man ein Grundstück selbst landwirtschaftlich nutzt, Sich also als Agrarier betätigt. In allen anderen Fällen ist Grundsteuer B für fällig. Du nutzt das Grundstück zur Verpachtung (nicht eigene landwirtschaftliche Nutzung), bist also Grundsteuerpflichtig (Grundsteuer B). Der einzige mir bekannte Weg, keine Grundsteuer zu zahlen, ist das Grundstück ungenutzt zu lassen. Das Finanzamt muss nun veranlasst werden, den Einheitswert mit "0" für "Unland" festzulegen, so dass der Gemeindesteuersatz mit 0 multipliziert wird, was mathematisch zu einem Steuerbetrag von 0 führt. Das ist aber ein längerer Weg, denn das Grundstück muss erkennbar ungenutzt (von der Natur zu zurückerobert worden) sein.

alf18 
Fragesteller
 16.06.2013, 11:50

Achso. Das erklärt das natürlich. Ich hatte im Internet nur mehrfach gelesen, dass Grundsteuer B nur bei bebaubarem Land bzw. bebautem Land fällig wird. Vielen Dank ;-)