Grundschuld doppelt eingetragen
Hallo, wir haben zwei Häuser auf einem Grundstück ( verschiedene Flurstücke). Auf ein Haus wurden 240.000 DM Grundschuld eingetragen und auf das andere Haus würde eine Grundschuld von 110.000 DM Eingetragen. Irgendwann wurden die Flurstücke geändert und dabei ist ein Fehler aufgetreten. Das eine Haus hat weiterhin die Grundschuld von 240.000 DM eingetragen und das andere Haus hat nun 240.000 DM in Rang 1 und 110.000 DM in Rang zwei eingetragen. Die Bank sagt auf Nachfrage, dass wäre so ok und will die Grundschuld über 240.000 DM bei Haus 2 nicht löschen lassen. Was können wir da tun. Geflossen sind damals auch nur die kompl. 350.000 DM.
4 Antworten
Irgendwann wurden die Flurstücke geändert und dabei ist ein Fehler aufgetreten.
teile das schriftlich dem katasteramt mit,die werden den fehler beheben.
Das entspricht leider dem Sicherheitsbedürfnis der Banken. Wenn die Banken Sicherheiten "sehen" wollen sie diese auch haben. Um mit der Bank zu verhandeln ist wichtig, inwieweit die Schuld zurückgezahlt wurde, denn es wird ja von DM-Darlehen gesprochen. Demnach gehe ich davon aus, dass die Schuld schon zum Teil getilgt werden konnte. Die Bank hat keinen Anspruch auf z. B. die doppelte Sicherheit. Da hilft oft auch ein Schreiben an den Vorstand mit dem Hinweis, dass man darüber nachdenkt die Öffentlichkeit herzustellen. Keine Bank will unangenehm in der Presse benannt oder von einem TV-Sender zitiert werden. PONDUS - Cornelia Melcher
Du solltest mit den Unterlagen zum zuständigen Notar gehen. Der sollte wissen, warum die Eintragungen so gemacht wurden und ob die so korrekt sind.
Ich würde da mal mit Deinen ganzen Belegen zur Bank gehen und um ein
Gespräch bitten. Das muss sich doch klären lassen. Wenn das ein Mitarbeiter
der Bank ablehnt, den Geschäftsführer verlangen.