Grundbucheintrag 2x zahlen?

7 Antworten

Es ist ein Mal der Eintrag des Eigentumswechsel und das andere ist die Eintragung der Grundschuld.

Zwei Vorgänge = zwei mal Gebühren.

Vermutlich wurden 2 Einträge ins Grundbuch gemacht:

1) Änderung des Eigentümers, also Umschreibung auf deine Tochter

2) Es wurde eine Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes (Bank) ins Grundbuch eingetragen. Die Immobilie gilt als Sicherheit für die Bank, falls deine Tochter das Darlehen nicht regelmäßig püntklich zurückzahlt.

Es handelt sich folglich um 2 völlig voneinander getrennte Grundbucheintragungen, die folglich auch separat berechnet werden. Bemessungsgrundlage für die Rechnungsbeträge sind immer die Werte. Der Kaufwert beträgt € 181.000 und der Darlehenswert € 210.000.

Die Rechnung ist in Ordnung!

Sie zahlt die Kosten der Grundbuchänderung, d.h. den Eigentümerwechsel und die Eintragung der Grundschuld (das Darlehen).

Grundsätzlich kostet jede Eintragung in das Grundbuch Geld.

quinann  24.11.2017, 09:56

Genauso würde ich das auch sagen

Ja, das ist ja auch richtig. Die Behörde musste drei Eintragungen ins Grundbuch machen. 181.000 EUR rein, 181.000 EUR raus, 210.000 EUR rein.

und das ist noch nicht alles, jeder grundbucheintrag kostet, die grunderwerbssteuer kommt, der notar lässt sich jeden handgriff, jeden handlung bezahlen. und falls es einen makler gab, will der auch seine provision.

und ist ein darlehen ein geschenk und verursacht keine mehrkosten?

und alles auf basis des immobilien-wertes in %