Gründungszuschuss bei bestehender Selbständigkeit im Nebengewerbe?

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Hallo - hier ist die Agentur für Arbeit endlich mal eindeutig:

zwischen dem Ende der "alten Förderung" und dem Beginn der neuen Förderung müssen 24 Monate liegen - somit ist diese Gründung mit dem Gründungszuschuss förderfähig,

Weitere Unterstützung leiste ich gerne per Mail unter feedback@hb-result.de

HBResult  20.05.2011, 15:30

Ach so, die alte Förderung war damals sicherlich das sog. "Überbrückungsgeld"

angel779  30.11.2012, 12:49

Super, endlich mal ne aussagekräftige Antwort :) Leider selten im Netz. :(. Wenn ich dann gerade schon mal "das Glück habe, würde ich gerne auch die Frage nochmal aufgreifen, ob man auch gefördert werden kann (zur vollständigen Selbstständigkeit), wenn das Gewerbe (im Nebengewerbe) bereits besteht (fast 5 Monate) und man gerade erst arbeitslos geworden ist? Und wenn: wie? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen :). LG Sabine

Wenn das gleiche Gewerbe bereits gefördert wurde, wird es da sicher nichts mehr geben. Es könnte sogar sein, dass jemand hellhörig wird und die damalige Förderung zurück gefordert wird.

HBResult  23.05.2011, 17:32

Sorry lieber Hans, aber diese Antwort ist schlichtweg falsch und entbehrt jedweder rechtlichen Grundlage - nicht ein Unternehmen wird gefördert, sondern die Person des Gründers und hier ist sehr wohl eine mehrmalige Förderung denkbar, noch dazu, wo das Gewerbe in der Zwischenzeit faktisch ruhte

Was hb-result sagt ist richtig. Ausserdem stehen ihr verschiedene EU Fördermittel zu. Weitere Fragen? ;-)LG Babs adeberlin@gmx.de