Glas am Balkon kaputt. Wer zahlt den Schaden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr müsst dem Vermieter eine Frist setzen den Schaden zu beheben. Wenn allerdings Gefahr im Verzug ist, kann diese Frist sehr kurz ausfallen. Wenn ihr selbst einen Handwerker beauftragt, müsst ihr ihn auch selbst bezahlen und anschließend euer Geld vom Vermieter wieder einfordern.

Wenn tatsächlich jeman geschädigt wird, wäre das eine Sache der Verkehrssicherungspflicht, für die der Eigentümer verantwortlich ist. Dafür tritt dann dessen Haftpflichtversicherung ein. (wenn er eine hat)

bei der vermittersache musst du in deinem mittvertrag nachlessen !!!