Gläubigerliste Einsicht

3 Antworten

Das was du gerne haben möchtest (Liste) heißt im Fachjargon Tabelle. es ist eine Tabellarische Übersicht aller Gläubiger die Forderungen angemeldet haben. Man sieht daraus, welche Forderungen festgestellt oder bestritten wurden.

Diese Tabelle wird nicht an die Gläubiger verschickt. Die Tabelle wirst du auch nicht vom Verwalter bekommen, denn er ist einem Gläubiger gegenüber nicht verpflichtet die Tabelle rauszugeben. Jeder Gläubiger der Forderungen angemeldet hat (egal ob verspätet oder rechtzeitig) kann beim Insolvenzgericht Akteneinsicht beantragen und dann die vollständige Insolvenzakte mit allen Unterlagen, auch mit der Tabelle, einsehen. Man kann sich dann Kopien fertigen.

Als Vertreter deiner Kinder die Forderungen angemeldet haben kannst du also zum Insolvenzgericht gehen und bekommst dort dann Akteneinsicht.

Wenn wer über eine solche Liste verfügt, dann müsste das der Inso.-Verwalter des des Insolventen sein. Diesbezüglich solltet Ihr Den fragen. Denn der Verwalter müsste ja auch die "Einnahmen" entsprechend verteilen.

Ja das kannst du nur das mit der liste kommt mir fremd vor