Gilt mein Segelschein in anderen Ländern (Küstenschein/FB1)?
Hi alle zusammen,
Nach stundenlanger Recherge zu dem Thema werde ich immer noch nicht schlau. Ich komme gleich auf den Punkt. Gilt mein FB1 Schein bei einer Segelyacht mit den gleichen Kriterien sobald ich in Hoheitsgewässer eines anderen Landes komme, das komplett andere Segelschein vorraussetzt, oder gilt da das Gesetzt des Landes (in dem Fall Österreich) aus dem man kommt?
Danke schon mal!
2 Antworten
"Der österreichische Motorbootführerschein berechtigt zum Führen von Jachten bis 10 Meter Länge und höchstens 3 Seemeilen von der Küste entfernt. Länder, in denen der österreichische Motorbootführerschein nicht anerkannt wird, sind uns derzeit nicht bekannt."
http://www.segeln.st/index.php/motorboot/6-kuestenschein
"sobald ich in Hoheitsgewässer eines anderen Landes komme, das komplett andere Segelschein vorraussetzt"
Dann würden die gelten. Man erkennt sich jedoch gegenseitig großteils an. Wie oben geschrieben ist kein Land bekannt wo der österreichische Motorbootführerschein nicht anerkannt wird
", gilt dies auch wieder durch die Österreichische Staatsbürgerschaft in anderen Ländern?"
Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Es gelten immer die Gesetzes des Landes indem du dich befindest.
gilt dies nur für Binnengewässer innerhalb von AT oder genauso für‘s Meer
Was das Fahren ohne Schein angeht musst du das im jeweiligen Land nachschauen. In Deutschland darfst du z.b. bis 11,03KW fahren. Das heißt du kannst an deutschen Küsten ohne Führerschein fahren.
Auf dem Rhein gilt max. 5Ps ohne Führerschein
Bestimmte teile der Spree darfst du ohne Führerschein garnicht befahren.
Es kommt also immer drauf an wo du dich befindest. Ich wiederhole es nochmal, es gelten immer die Landesgesetze und nicht die Österreichischen (außer natürlich du bist in AT).
Ok alles klar, ne letzte Frage noch, nein ich hab nichts vor mich interessierts nur 😂: darf man wenn man unter den Kriterien des Landes, in dem man sich befindet auch die 12-Meilen Zone verlassen? Natürlich mit dem ganzen UKW-Funk Zeugs
Bei den meisten nicht. In Deutschland darf man mit einem SBF-See b.z.w. dem Österreichischen FB1 nur 3sm rausfahren
Gilt ausnahmslos in EU- Küstengewässer bis 3 Seemeilen vom Ufer. Ausnahme: Überfahrt in Britische Küstengewässer nicht gestattet.
Danke für die Antwort, mich interessierts nur deswegen. Und es gibt in AT ja auch die Regelung, dass man bis 4,4kw Motorleistung keinen Schein braucht, gilt dies nur für Binnengewässer innerhalb von AT oder genauso für‘s Meer und wenn ja, gilt dies auch wieder durch die Österreichische Staatsbürgerschaft in anderen Ländern?
Danke für die Antwort, mich interessierts nur deswegen. Und es gibt in AT ja auch die Regelung, dass man bis 4,4kw Motorleistung keinen Schein braucht, gilt dies nur für Binnengewässer innerhalb von AT oder genauso für‘s Meer und wenn ja, gilt dies auch wieder durch die Österreichische Staatsbürgerschaft in anderen Ländern?