Gilt die Regel "rechts vor links" auch dann, wenn der von rechts kommende als "Geisterfahrer" aus der Einfahrt in eine Einbahnstraße kommt?

10 Antworten

Interessante Frage - ich denke, wenn einer entgegen der Einbahnstraße fährt, ist er automatisch im Unrecht.

wenn er ein geisterfahrer ist, dann impliziert das schon, das er flasch fährt und das er nciht im recht ist. aber wenn du siehst, das er da ankommt, dannsoltest du anhaltenund keine unfall provozieren

Wer aus einer Anfahrt kommt, hat immer Wartepflicht.

Crack  04.03.2016, 08:22

Es geht um rechts vor links, nicht um Ein- oder Ausfahrten.

mychrissie  07.03.2020, 17:29
@Crack

Bei einer Ausfahrt spielt rechts vor links keine Rolle, der aus der Ausfahrt Kommende hat immer Sorgfaltspflicht.

Crack  07.03.2020, 17:30
@mychrissie

Habe ich etwas anderes geschrieben?
Warum beschäftigst Du Dich mit 5 Jahre alten Fragen?

mychrissie  07.03.2020, 18:13
@Crack

Und warum beschäftigst Du Dich mit Kommentaren auf fünf Jahre alte Fragen?

Wirklich interessante Fragen haben keine Verjährungsfrist, aber gut, wenn Du Deine Frage für so uninteressant hältst, dass sie nach 5 Jahren keinen mehr interessiert, dann ist das ja okay.

Crack  07.03.2020, 18:26
@mychrissie
Und warum beschäftigst Du Dich mit Kommentaren auf fünf Jahre alte Fragen?

Weil ich nicht unhöflich bin und auf Deinen Kommentar geantwortet habe.

Im Übrigen war es nicht meine Frage, die stammt von einer gerusia22222,
ich habe lediglich geantwortet und kommentiert.

ES1956  04.03.2016, 10:02

Was ist eine Anfahrt?

Eselspur  04.03.2016, 11:25

Sorry, "Ausfahrt": es ist egal, ob die links oder rechts ist.

Bei einem abgeknickten Bordstein nicht.

Gruß Ashuna

Vyled  04.03.2016, 07:56

Wie abgeknickt? Du meinst abgesenkt vermute ich eher

Ashuna  04.03.2016, 07:56
@Vyled

Ups, ja.

"Geisterfahrer" haben IMMER Vorfahrt!

claushilbig  09.03.2016, 00:31

Steht zwar so nicht in der StVO - hat aber ziemlich viel Sinn ;-)