Gilt die "Aufschaltung" einer Brandschutzanlage als Mietnebenkosten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man schaue sich die Betriebskostenverordnung an und darin die Definition "Betriebskosten". Demnach sind  das Aufschalten keine Betriebskosten. Betriebskosten sind Kosten die regelmäßig wiederkehrend entstehen. Was im Übrigen bestimmte Betriebskosten sind, ist in der BKV aufgelistet. Diesen Part wirst du nicht finden. Im Übrigen gilt generell, dass nur vereinbarte und angefallene BK umgelegt werden dürfen, das nur nebenbei. Wenn es sich um keine BK handelt, ist es auch nicht relevant ob vereinbart oder nicht.

In welcher Höhe wurdest du belastet? Du brauchst, wenn vereinbart!!, nur Wartungskosten bezahlen (nach antlg. Wohnfläche).

Das Aufschalten gehört zu den Investitionskosten der Anlage. Derartige Kosten sind immer vom Vermeter zu tragen.

partymary 
Fragesteller
 27.11.2015, 16:24

Vielen lieben Dank! Das war echt hilfreich! Ich werde in der Verordnung nachsehen und mit Verweis darauf an meinen Vermieter schreiben.

Wie gesagt sind durch die "Aufschaltung" Mehrkosten für 2014 von knapp 10000€ für das gesamte Gebäude entstanden, was umgelegt auf meinen Anteil etwas mehr als 200€ macht, die ich zuviel zahlen müsste, da es ja offensichtlich Vermietersache ist. Ganz nach dem Motto "man kanns ja mal probieren". Mal sehen, wie die Firma reagiert :)

Aufschaltung ist nach meinem Wissen so etwas wie Freischaltung. Hier also der Anschluß der Brandschutzanlage an das "Netz" der Feuerwehr.

Das wäre eine einmalige Sache, folglich nicht als Betriebskosten umlegbar.

Selbst wenn vertraglich vereinbart.

Auch ich Rate dringend Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter zu fordern.

Das zu gewähren ist er verpflichtet. 

partymary 
Fragesteller
 27.11.2015, 16:21

Super, vielen Dank für die Info. Das würde auch erklären, warum in diesem Jahr dieser enorme Posten plötzlich dazu kommt. Ich werde meinen Vermieter einfach noch weiterhin ein bisschen ärgern und die Orginalbelege einfordern, eine selbst geschriebene Austellung ist ja schließlich schnell geschrieben.

anitari  27.11.2015, 16:55
@partymary

Hinweis:

Die selbst geschriebene Aufstellung der Kosten in der Abrechnung ist rechtlich in Ordnung.

Die Belege darfst Du beim Vermieter einsehen. Zusenden muß er sie nicht.

Irgendetwas stimmt nicht, vielleicht bringst Du etwas durcheinander....Kenne leider Deine Abrechnung nicht. Brandschutzvorrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben und Sache jeden Vermieters einer Wohnung. Lass Dich von Deinem Eigentümer der Wohnung/Vermieter informieren

partymary 
Fragesteller
 26.11.2015, 16:37

Leider ist die Wartung der Brandschutzanlagen in meinem Mietvertrag schriftlich als Nebenkostenposten festgehalten, das heißt ich müsste das tatsächlich zahlen. Da dies allerdings nur die Wartung betrifft frage ich mich, was die in der Rechnung aufgeführte "Aufschaltung" beeinhaltet. Das sagt mir nämlich nichts und ich möchte nicht eine Menge Geld zahlen für etwas, was Vermietersache ist.

marcussummer  26.11.2015, 16:42
@partymary

Du kannst dir Einsicht in alle vorhandenen Belege verschaffen, um das genau abzuklären.

Nach meinem Sprachverständnis ist mit "Aufschaltung" allerdings das Anschließen der Hausanlage an die örtliche Feuerwache. Das erklärt auch die relativ hohen Kosten. Aber häufig werden solche Begriffe mal falsch verwendet. Klär das über die Belegeinsicht!

partymary 
Fragesteller
 26.11.2015, 16:46
@marcussummer

Danke für den Tipp! Mein ehemaliger Vermieter hat mir nämlich lediglich eine Kostenaufstellung zukommen lassen, die er meiner Meinung nach selbst erstellt hat und da werde ich nicht schlau daraus.

Nur die Kosten des laufenden Betriebes sind über die Nebenkosten umlagefähig. Der Einbau der Anlage selber bzw. die dadurch anfallenden Kosten muss der Vermieter tragen.

partymary 
Fragesteller
 26.11.2015, 16:38

Mein Problem ist nur, dass ich mit dem Begriff "Aufschaltung" nichts anfangen kann und nicht weiß, ob das etwas mit der Wartung zu tun hat oder ob hier etwas neues eingebaut wurde.