Gilt der Mietspiegel auch für Proberäume?
Gilt die Mietspiegelregelung auch für Privat gemietete Proberäume? Unser Proberaum liegt in einem Kellerkomplex mit ca. 60 Proberäumen. Der Vermieter möchte die Miete jetzt um 38% erhöhen.
4 Antworten
Mietspiegel gelten nur für Wohnraum.
Auch alle Mieterschutzvorschriften gelten nur für Wohnraum. Der Vermieter von Gewerberaum kann -anderslautende Vertragsvereinbarungen vorbehalten- dem Mieter eine Änderungskündigung schicken.
Da es sich nicht um Wohnraum handelt, unterliegt die Mietentwicklung keinen gesetzlichen Regelungen, sie unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien
nein, der gilt nur für wohnräume...
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Ausschließlich für WOHNräume.