Gibts Ein Gesetz das sagt wie oft man den Briefkasten leeren muss?

19 Antworten

Ein derartiges Gesetz gibt es nicht. Aber: Die Sendungen in Deinem Briefkasten gelten als zugegangen. Wenn Du sie nicht lesen willst, hast Du die rechtlichen Nachteile zu tragen. Du brauchst Dich also nicht zu wundern, wenn plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Es gibt kein konkretes Gesetz dass es Bürgern vorschreibt wie oft sie ihren Briefkasten leeren. Es nur so dass beispielsweise eine Mahnung mit dem Einwurf in deinen Briefkasten als zugestellt gilt. Juristisch ist es irrelevant ob du erst nach 3 Monaten die Mahnung entdeckst oder noch am selben Tag.

Ein Brief gilt ab einem bestimmten Zeitpnkt als zugestellt, auch wenn er noch nicht aus dem Briefkasten genommen wurde (bei Schreiben vom Finanzamt 3 Tage nach Absendung).

Du kannst also Mahnungen etc sammeln, aber hast nichts davon, da sie trotzdem gültig sind. Also besser: Briefkasten leeren und Briefe lesen, damit man weiss, was auf einen zukommt.

schallerb  05.08.2011, 18:20

Also wieder mal ein Rechtsirrtum: Diese 3 Tage Regelung gibt es gar nicht. Wenn das Schreiben nach einem Tag beim Empfänger im Briefkasten landet gilt es schon an diesem Tag als zugestellt. Ein Automatismus der sagt nach drei Tagen gilt ein Schreiben von irgendeiner Behörde als zugestellt unabhängig davon ob sie überhaupt versendet wurde gibt es nicht, gab es auch noch nie. Hat sich wohl ein findiger Finanzbeamter ausgedacht um seinen Schreiben ein wenig Nachdruck zu verleihen.

Du bist ein freier Mensch - musst nur die Konsequenzen tragen, wenn "sie" vor der Tür stehen. Die Rechnung lesen und nicht zahlen oder nie wahrnehmen, ist für die Fordernden in gleichen Maßen unbefriedrigend.

Es kommt darauf an, welche Post es ist. Bei amtlichen Schreiben, die "niedergelegt" wurden, gilt das Schreiben als erhalten. Egal ob du es liest oder nicht. Bei Rechnungen spielt es auch keine Rolle, ob du sie liest oder nicht. Wenn sie gerechtfertigt sind, hast du einen rechtsgültigen, verpflichtenden Vertrag geschlossen und musst zahlen. Bei "nichtamtlichen Briefen" ist jedoch der Versender AUCH BEI EINGESCHRIEBENEN BRIEFEN ETC(!!!) verpflichtet, einen NACHWEIS ÜBER DEN INHALT zu erbringen, da auch diese "leer" verschickt worden sein könnten. Wie beschrieben, ist also eine Zahlungsverpflichtung nicht davon abhängig, ob du den Briefkasten leerst oder die Briefe wegwirfst, sondern der Rechtsgrund ist entscheidend. Also leere lieber deinen Briefkasten, es nutzt dir nichts, steigert lediglich deine zu zahlenden Kosten. Chiliheadz.