gibt es Gesetze, die vorschreiben, wo jemand beerdigt werden muss?

7 Antworten

ja, die Gemeinde in der der Verstorbene zuletzt gelebt hat " muss" dem Toten einen Platz auf dem Friedhof verkaufen. Die Art der Grabstätte regelt die jeweilige Satzung ( wie du richtig festgestellt hast)

Die Gemeinde, die die passende Grabstelle bietet ( die, die du gefunden hast) muss aber nicht an einen Ortsfremden verkaufen. ( Verkauf für eine bestimmte Anzahl von Jahren - nicht für immer) 

In der Gemeinde die eine Rasenbestattung ermöglicht hätte der Bestatter meiner Meinung  nach zumindest einen  Antrag auf Bestattung stellen können und müssen. Aber wie gesagt, die Gemeinde muss Fremde nicht aufnehmen 

blunablue 
Fragesteller
 11.05.2016, 00:20

in der Gemeinde wäre er kein Fremder, da die Gemeinde aus mehreren kleinen Orten besteht. in einem davon wohnte der Verstorbene und im Nachbarort wäre die gewünschte Art der Bestattung möglich.Könnte ich, bzw. meine Kinder diesen Antrag direkt bei der Gemeinde stellen, falls der Bestatter dies nicht tun will?

EdnaImmers  11.05.2016, 00:22
@blunablue

Also ich würde sofort und direkt bei der Gemeinde anrufen - die sollten dir verbindliche Auskunft geben können.

Du solltest ein anderes Bestattungsinstitut wählen, dieses hier will den Preis in die Höhe treiben. Auch wenn es schwer fällt und man als Trauender vielleicht nicht dazu in der Lage ist, IMMER mehrere Angebote einholen.

"Ein Verstorbener hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen
Grabplatz eines Friedhofs im Wohnort. Außerdem kann ein Verstorbener
auch auf einem Friedhof unabhängig vom Wohnort beigesetzt werden, auf
dem er oder ein Angehöriger ein Grabnutzungsrecht erworben hat.
Sollte
der Wunsch nach einer Baumbestattung in einem Wald bestehen (wie z.B.
Ruheforst oder Friedwald), so ist der Ort des Waldes frei wählbar."

Quelle: http://www.bestattungshaus-giesler.de/de/unser-unternehmen/fragen-und-antworten

Hier noch einen zweiten Link "von höchster Stelle". Dort steht auch nichts darüber, dass man zwingend an seinem Wohnort beerdigt werden muss.

https://www.amtlich-einfach.de/DE/Buerger/Gesundheit/Tod/Tod_node.html#60

blunablue 
Fragesteller
 11.05.2016, 00:27

das waren meine Gedanken schriftlich fixiert...Preistreiberei!...meine Kinder sind das erste mal in dieser Situation und ich kenne mich auch noch! nicht aus, möchte aber die Kosten für meine Kinder so gering wie möglich halten. Ich habe mit der Beisetzung meines verstorbenen Ex-Gatten nichts zu tun, werde aber als Hilfestellung für meine Kinder morgen ganz energisch beim Bestatter auf die Vorlage der Gesetze bestehen, von denen er meinen Kindern erzählte.

Wohl kaum. Das regeln wohl eher die Friedhöfe, bzw. die Gemeinden unter sich, damit keiner zu kurz kommt.

Bei meinen Nachbarn in Tschechien können die Menschen sich übrigens die Urne im Krematorium abholen und dann in der guten Stube aufbewahren oder auch deren Inhalt in der grünen und schönsten Landschaft verstreuen. Viele hätten gar nicht das Geld für eine Grabstelle.

Bei uns ist das eben alles so geregelt wie es sich bei uns auch gehört. Nicht zuletzt deshalb, um viele Stellen am Geldregen teilhaben zu lassen und auch so, dass der Staat seine Anteile daran bekommt. Der Tod der Menschen ist nicht das schlechteste Geschäft.


"Ein Verstorbener hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen Grabplatz eines Friedhofs im Wohnort. Außerdem kann ein Verstorbener auch auf einem Friedhof unabhängig vom Wohnort beigesetzt werden, auf dem er oder ein Angehöriger ein Grabnutzungsrecht erworben hat. Sollte der Wunsch nach einer Baumbestattung in einem Wald bestehen (wie z.B. Ruheforst oder Friedwald), so ist der Ort des Waldes frei wählbar."

http://www.bestattungshaus-giesler.de/de/unser-unternehmen/fragen-und-antworten

Es gibt eins, da steht drin, nur auf Friedhöfen und in Särgen oder diesen Aschesärgen