Gibt es eine Vorfahrtsregelung in einer ,falschen Einbahnstraße‘?
Ich wohne in einer sog. ,falschen Einbahnstraße‘. Für alle, denen der Begriff nichts sagt: in die Straße darf nur von einer Seite eingefahren werden, Fahrer von der anderen Seite dürfen nicht einfahren. Befindet sich ein Auto jedoch schon in dieser Straße (weil es zB in einer Garage steht), darf die Straße in beide Richtungen befahren werden. Ich frage mich, ob es in solchen Straßen eine Vorfahrtsregelung gibt, denn die Straße ist so eng, dass zwei Autos nicht nebeneinander her fahren können. Ist es einfach nur Absprache und Kulanz, oder muss der in die ,falsche Richtung, Fahrende warten? Er darf ja regulär in die ,falsche Richtung‘ fahren, wenn er zB ein Anwohner ist und in der Straße geparkt hat. Dennoch frage ich mich, ob er dem regulär in die Straße Einfahrenden Vorfahrt gewähren muss.
2 Antworten
Hier steht erstmal vieles (oder sogar alles) was es über unechte Einbahnstraßen zu wissen gibt:
https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#Unechte_Einbahnstrasse_Beschilderung
Ich habs nicht alle sim Detail gelesen, aber zu deiner Sittuation gibt es wohl keine Regelung.
Aus meiner Sicht sind beide gleichberechtigt. Also muss man sich irgendwie einigen, da sonst keiner weiter kommt. Idealerweise verzichtet der auf die Durchfahrt, der es leichter hat Platz zu machen.
Ich weis nicht, ob das klar geregelt ist. Für mich hört sich das so wie in jeder engen Situation ohn klare Beschildernug an:
Wenn man schon ein Auto entgegenkommen sieht, an dem es kein Vorbei gibt, muss man eben warten. Also: Wer zuerst kommt mahlt zuerst.