Gibt es die Sitution, dass man nur 30 fahren darf, auch wenn man eine 30er-Straße verlassen hat und vorher kein 30er-Zoneneschild kam?

5 Antworten

Nein da stellt sich dann nur die Frage ob es Innerorts ist oder Außerorts ist also ob man 50 oder 100 Fahren darf nach dem Abbiegen....

Dr34mle1  09.03.2018, 07:55

Habe noch nie eine 30er Zone Außerorts gesehen...

Nonameguzzi  09.03.2018, 07:57
@Dr34mle1

Hmmm doch, ich durchaus schon....

claushilbig  16.04.2018, 20:59
@Dr34mle1

Eine "Tempo-30-Zone" tatsächlich nicht, die dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden (StVO § 45 Abs. 1c).

In der Frage steht aber ausdrücklich, dass es um "keine Zone" geht, also um ein normales Streckenverbot - und das gibt es auch außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. auf sehr schmalen Straßen ("besseren Feldwegen") oder an Baustellen.

Das gibt es nur in den entsprechend ausgeschilderten 30er Zonen.

Wenn KEIN 30er-Aufhebungsschild da stand dann gilt die 30er Zone auch weiterhin! Erst wenn das Aufhebungsschild da stand gilt die 30er-Zone nicht mehr. Haben das nämlich bei uns. Da steht immer nur am Eingang unserer Siedlung das es ne 30er-Zone ist, an den ganzen Straßen die dazwischen laufen aber nicht und da ist trotzdem noch 30 ;)

claushilbig  16.04.2018, 20:54

DAS ist die grundlegende Eigenschaft von ZONEN (im Gegensatz zu Streckenverboten) - aber in der Frage geht es ausdrücklich um "keine Zone"!

Nach §3 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 

Ja es gibt Situation, dass man zB nur 30 fahren darf obwohl es nicht ausgeschildert ist. Die 30 km/h ist dann aber nicht als fester Wert zu sehen.

Wenn man auf eine Straße einbiegt und auf dieser Straße schon vor der Kreuzung/Einmündung ein 30-Schild stand, dann darf man dort theoretisch nur 30 fahren. Auch wenn das Schild an der Kreuzung/Einmündung selbst nicht steht.

Bestraft werden kann man dafür allerdings nur wenn einem unterstellt werden kann, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung, z.B. aufgrund von Ortskenntnissen, kannte.

glasair  09.03.2018, 12:02

Richtig.