gez nachzahlung vom ex!

5 Antworten

Wenn du seit 1 Jahr selbst zahlst, dann dürfte die Nachzahlung des Rundfunkbeitrags für die alte Wohnung nur die Zeit 01/2013 bis einschließlich 03/2014 betreffen. Dafür wären bei einem Monatsbeitrag von 17,98 € insgesamt nur 269,70 € zu zahlen. Ich vermute, dass die Rechnung auch die alte Wohnung für die Zeit danach betrifft, weil ihr euch ja dort nicht abgemeldet habt. Du kannst jetzt folgendes versuchen: Weise dem Beitragsservice durch Bekanntgabe deiner aktuellen Beitragsnummer nach, dass du schon seit einem Jahr für deine Wohnung zahlst und füge deine Umzugsbescheinigung vom Meldeamt bei; damit weist du nach, dass du nicht gleichzeitig 2 Wohnungen bewohnt hast. Sie werden ihre Forderung für die alte Wohnung dann vermutlich entsprechend kürzen. Sie wollen nicht, dass einer für 2 Wohnungen zahlen muss, wenn er tatsächlich nur eine Wohnung hat. Im Übrigen kannst du dir das Geld nur von deinem Ex holen. Ihr seid für die gemeinsame Zeit in der alten Wohnung kraft Gesetzes Gesamtschuldner. Dann kann zwar der Beitragsservice von jedem von euch den vollen Beitrag einmal fordern, aber als Zahler hast du intern einen Anspruch gegen deinen Ex, dass er die Hälfte zahlt.

Der "GEZ" (oder wie auch immer man sie heute schimpft) ist das sowas von piepsegal, die dürfen den gesamten Betrag von EINER beteiligten Person verlangen. Wenn du nicht zahlst gibts halt irgendwann die Kontopfändung und dann gehts den normalen Weg bis zum Gerichtsvollzieher. Wenn du die Kohle von IHM wieder willst musst du das über den zivilrechtlichen Wege klären (wobei ich dir hier auch jetzt schon sage dass die Chancen was zu kriegen mau aussehen weil man ja im Haushalt nicht rechtlich verpflichtet ist alles 50:50 zu zahlen und die Kosten für dich alleine ja auch angefallen wären)

Die Tante am Telefon hat Recht, es gibt keine haelftige Rundfunkgebuehr, die koennen sich die volle Gebuehr von einer volljaehrigen Person des ehemaligen Haushalts holen und das bist wohl leider du (oder sie versuchen es ebenso beim Ex), an beide kann man die volle Forderung stellen. Du musst zahlen oder eine Pfaendung riskieren.

Und das halbe Geld vom Ex muesstest du dir auf dem Zivilklageweg von ihm zurueck holen, zahlt er nicht freiwillig. Aber nur einfach halb zahlen, das geht nicht. Waere halt einfacher gewesen, das damals zu klaeren und gleich zu zahlen, dann waeren auch nicht so viel extra Gebuehren entstanden. Aber jetzt ist das halt schwierig nach der Trennung und ohne Kontakt haben zu wollen.

Also waere es vernuenftig, vielleicht doch noch mal mit ihm zu rednen, ob er die Haelfte zahlt.

 

zahl die hälfte 250 € und gib der GEZ die Anschrift vom Ex

GeZ gibt nicht mehr Rundfunkbeitrag heißt das jetzt

Die GEZ schreibt nur einen Schuldner an. Du wirst die Forderung gegen deinen EX- Mann selber durchsetzen müssen und ihn konkatieren müssen oder verklagen. Wenn beides nicht geht, dann zahlst du halt alles.