Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr - gibt es das?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Nein, er muss dies nicht anzeigen! 89%
Ja, in diesem Fall muss der Fahrer anzeigen, dass er geradeaus weiterfahren will! 11%

28 Antworten

Nein, er muss dies nicht anzeigen!

So ein Quatsch, er hat nicht geblinkt und somit mußte davon ausgegangen werden, dass er geradeaus fährt. Und wenn er sonst ein Blinkmuffel ist, es zählt nur der konkrete Fall. Wie anders als durch "Nichtblinken" soll angezeigt werden dass man geradeausfahren will.

Nein, er muss dies nicht anzeigen!

Nein hätte er nicht müssen;

aber dort wo er es als vergessen hätte, da hätte er es gemüsst ;)

gewohnheiten setzen die Straßenverkehrsordnung nicht auser Kraft :D

Nein, er muss dies nicht anzeigen!

Sie hat KEINE Chance. Es gibt im Straßenverkehr kein "Gewohnheitsrecht". Das gibt es sowieso nur in äußerst wenigen Fällen. Verkehrsregeln sind dazu da, daß jeder Verkehrsteilnehmer sich daran orientieren kann und deshalb weiß, wie er sich zu verhalten hat. Wer sich plötzlich - und für die anderen Beteiligten nicht vorhersehbar - nicht mehr dran hält, ist selbst schuld, wenn es schief geht. Sich damit auch noch an einen Rechtsanwalt zu wenden, ist absolut rausgeschmissenes Geld.

Nein, er muss dies nicht anzeigen!

Gewohnheitsrecht im Strassenverkehr. So ein Humbug. Das kriegt der Anwalt nicht durch.

Nein, er muss dies nicht anzeigen!

nur weil er sonst immer anders rum fährt darf er seine meinung nich ändern? sie hätte sich einfach nicht darauf verlassen dürfen.