Gewinne einer GbR aufteilen
Mal angenommen eine GbR, bestehend aus 2 Gesellschafter, hat einen Jahresgewinn von 20.000 € erzielt. Im Vorfeld wurde per GbR Vertrag eine 50:50 Ausschüttung vereinbart. Am Jahresende hat man mündlich ein 60:40 Aufteilung beschlossen und diese auch so ausgezahlt. Kann man nun in der ESt-Erklärungen für A ein Einkommen aus der GbR von 12.000 und B ein Einkommen von 8.000 angeben oder wird das Finanzamt nachfragen warum hier keine 50:50 Ausschüttung erfolgt ist bzw. anderweitige Probleme machen.
5 Antworten
Hallo,
nein, es ist nicht zu erwarten das hier das Finanzamt Probleme machen würde. Dem FA ist es wichtig das die € 20.000 entsprechend versteuert werden ob nun von A oder B der größere Teil kommt ist unterm Strich egal.
Vorsorglich aber würde ich einfach den Vertrag umformulieren und die neue Aufteilung darin berücksichtigen. Das sollte keine weiteren Probleme machen, da ein GbR Vertrag ja nicht eingetragen wird.
Es sollte ein zusätzlicher Gesellschafterbeschluss ergehen in dem das geregelt ist.
Achtet darauf keine verdeckte Gewinnausschüttung zu haben! Ihr müsst das in schriftliche Form bringen falls das Finanzamt mal eine Überprüfung machen sollte.
Verdeckte Gewinnausschüttungen gibt es nur bei Kapitalgesellschaften, aber nie bei Personengesellschaften.
Das Fi8nanzamt interessiert sich in der Hauptsache dafür, was in der "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" eingetragen ist.
Bei Rückfragen kann man dann sagen, warum man von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages abgewichen ist.
Das sollte man aber ruhig auch für sich selbst als Anlage zum Vertrag so aufnehmen "für das Jahr 2014 wurde in der Gewinnverteilung abgewichen weil der Gesellschafter A einen langen Urlaub machte," oder eine andere zutreffende Begründung. Oder ob die andere Verteilung für die Zukunft immer gelten soll.
Beide unterschreiben und fertig.
Das Finanzamt folgt dem Lebenssachverhalt udn nicht umgekehrt.
Besonders schöner Schlusssatz! Schon der verdient die Höchstwertung, klar der Rest auch!
Es geht ja nicht nur um die Aufteilung des Gewinns, es geht doch auch um die Anteile an der GbR. Wieso sollte man Gewinne anders aufteilen wollen als es den Beteiligungsverhältnissen entspricht? Da könnten durchaus Fragen vonseiten des Finanzamts kommen. Ohne Gegenleistung nämlich ist so etwas Schenkung und kann eine eigene Steuerpflicht auslösen wenn die jeweils geltenden Freibeträge überschritten sind.