Gewicht beim Arzt hochschummeln?

10 Antworten

Auch wenn Du zwischenzeitlich einen neuen Account eröffnet hast- die Geschichte kommt mir doch noch sehr bekannt vor.

Ja und ich hoffe - wohlgemerkt in Deinem Interesse, dass er jetzt eine Krankenhauseinweisung ausschreibt. Und ob Dir dies nun gerade in den Kram passt oder nicht - ist irrelevant wenn es um Deinen Gesundheitszustand geht.

Denn allein Deine Eltern scheinen ja hier auch komplett zu versagen - und sich ständig ein X für ein U vormachen lassen.

kann mir bitte irgendjemand weiterhelfen?! wäre echt nett

Ja, Dein Arzt indem er Dich einweist.

Ich kenn fast keine Blutuntersuchung, vor welche man nüchtern sein müsste, weder essen oder trinken. Nenn mal das was untersucht wird und Ich sag ob du da wirklich nüchtern sein musst. Obwohl ich dir dringendstes vom Schummeln abraten muss, denn wie es scheint hast du alles was für eine Essstörung spricht, deswegen empfehle ich mit offenen Karten zu spielen. Ich bin selbst essgestört, denn ich hab mich schon ins starke Untergewicht gehungert und das ist keineswegs gesund noch lebt es sich gut damit, nur ich hab es so stark manifestiert, dass selbst wenn mir jmd verklickert ich sei doch viel zu dünn, zunehmen sei gar nicht so schlimm, ich Panikattacken kriege und dann wirklich wieder faste. Geh und mach die Therapie, ich weiss nicht ob dir „fairburn“ was sagt, unserer letzten Kliniken mit der Vorgehensweise in der Schweiz haben geschlossen, aber sie verfolgen nicht wie die meisten Kliniken das Ziel Leute schnell zum Essen zu zwingen sondern schauen eher darauf das man isst und dann gesund, damit man nicht weiter annimmt. Ist ne super Sache, leider sind bei uns diese Kliniken eingegangen aber ich hab mal gehört in Deutschland soll es noch welche geben, die so arbeiten. Ich überlege mir nämlich auch ne Klinik zu suchen, die auch nach dem Prinzip zu therapieren. Ich bin nämlich so süchtig nach meinem Glücksgefühl wenn ich abnehme, dass ich selbst merke wie mich auffrisst.

Youareme

Der Arzt ist dafür da, um Dir zu helfen.

Wenn Du ihn beschummelst, dann belügst Du Dich nur selber. Und damit ist jede Therapie wertlos.

Du wirst langsam erwachsen, dann werde doch auch mal ehrlich. Stehe zu Dir und Deinen Problemen, damit man Dir helfen kann.

unknowngurl155 
Fragesteller
 01.12.2018, 00:30

aber er kann mir nicht helfen weil er nicht wie? wie es in mir drinnen aussieht

und zunehmen hilft mir einfach nicht bei meinen "Problemen"

aber danke

Schade, ich habe die Frage nicht rechtzeitig gesehen, aber trotzdem noch, Samstags wird der Termin ja nicht gewesen sein:

Was heist denn bitte "er weist dich in ein Klinik ein"? Der Arzt selber kann dich nur einweisen, wenn du in akuter Lebensgefahr bist, was bei BMI14+ normalerweise nicht angenommen wird. Darüber kann er nur deinen Eltern empfehlen dich in eine Klinik ein zu weisen. Was sagen die denn dazu? Und was ist dein echter BMI denn genau?

unknowngurl155 
Fragesteller
 03.12.2018, 21:48

Vielen dank für deine Antwort

ich dachte auch er darf mich erst ab einem BMI unter 14 einweisen aber die Ärztin hat mir gesagt pass auf der Doktor meint des Ernst mit dem einweisen aber ich dachte mir auch so häää solange mein BMI nicht unter 14 ist kannst du mich doch garnicht zwangseinweisennaber die meinten irgendwas von wegen wenn ich unter die dritte Perzentile komme oder so und ja meine Eltern die würden mich auch gerne glaub ich in eine Klinik stecken OMG ich hab vor diesem Termin so Angst aber danke für deine Antwort also d.h jetzt er darf mich nicht zwangseinweisend oder ?

Kerosine  03.12.2018, 21:53
@unknowngurl155

Ja was ist denn dein echter BMI?

Ich hab die juristische Frage schon ein paar Mal Leuten ausführlich beantwortet, also kopier ich jetzt einfach eine davon rein auch wenns nicht 100% für dich passt, Ok? Du kannst ja gerne Nachfragen machen.

Es gibt zwei verschiedene Rechtsgrundlagen, mit denen Minderjährige unfreiwillig in die Psychatrie getan werden können (nennt man "Unterbringung"):
PsychKG. Das selbe wo auch für Erwachsene gilt. Damit kann man eingewiesen werden, wenn und nur solange man eine akute Gefahr für Leib und Leben von sich oder andere ist. Die Eltern haben damit nichts zu tun, die Einweisung geschieht durch Ärtzte oder Polizei oder Ordnungsamt. Bei einem BMI von 16+ ist das komplett aus geschlossen.
§ 1631b BGB. Dabei wird man durch die Eltern eingewiesen. Die müsen sich das von einem Richter genehmigen lasen, aber die eigentliche Entscheidung, ob sie diese Genehmigung benuzen um dich einzuweisen liegt nur bei den Eltern, sie können dich dabei auch jederzeit wieder frei lasen, was bei PsychKG nicht geht. Wichtig dabei ist, das die Anforderungen geringer sind, es reicht schon wenn die Einweisung zu deinem Wohl ist, du must nicht in Lebensgefahr sein. Allerdings müsen sich dafür Ärtzte, Richter und Eltern einig sein. In der Praxis wird das ein Richter meistens absegnen - zumindest vorläufig - , wenn sich Eltern und Ärtzte einig sind.
Für dich relevant wird also nur die familienrechtliche Unterbringung nach § 1631b BGB sein. Der bist du aber keineswegs nur aus geliefert, ohne das du was machen kannst. Man kann da sehr viele Sachen gegen unter nehmen:
Erfolgsversprechenste Herangehensweise ist über deine Eltern. Solang die auf deiner Seite sind, gibt es für dich keine Unterbringung. Am vernünftigsten ist denen deine Sicht zu erklären und warum du nicht stationär gehen willst. Je nachdem kann auch emozionale Erpressung helfen ("jetzt könnt ihr noch entscheiden, ob ihr mich nach meinem 18 Geburtstag noch einmal seht entscheide ganz allein ich!"), du kennst sie besser als ich.
Die Schiene über den Richter. Viele Richter entscheiden immer nach den Ärtzten, aber keineswegs alle. Ich wurde (zugegeben als Erwachsene) schon mehrfach von Richtern gegen ärtztlichen Rat aus der Klapse gelasen. Du kannst dem ruhig deine Sicht der Dinge erklären und das ein unfreiwilliger Psychiatrieaufenthalt gegen den du dich eh nur sträuben würdest eine Verschwendung von Steuergeldern wäre. Du kannst betonen, das du ja in ambulanter Therapie bist und die nur selbstbestimmt durch führen möchtest. Ganz wichtig: Ab 14 darfst du dich anwaltlich vertreten lasen und das hilft unglaublich viel! Du brauchst auch kein Geld dafür, du kannst selber, wenn sich so was ab zeichnet, zum nächsten Amtsgericht gehen und dir einen Beratungssschein für eine kostenlose Rechtsberatung geben lasen.
Eine Zwangseinweisung heist noch lange keine Zwangsbehandlung. Du kannst dich in der Klinik immer noch (ruhig und sachlich!) einer Behandlung unter diesen Bedingungen verwehren. Leute die nach §1631b untergebracht sind fliegen bei nachhaltig verweigerter Mitarbeit meistens schnell aus der Klinik.

Lass das schummeln und gehe freiwillig in die Klinik. Solange du noch selber kannst. Wenn du kurz vorm sterben bist, hilft schummeln auch nicht mehr.