Gewerbeanmeldung rückgängig machen, Geld zurück.

5 Antworten

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist für den entstandenen Verwaltungsaufwand. Daher gibt es nix zurück, wenn man das Gewerbe wieder abmeldet. In manchen Bundesländern kostet auch die Abmeldung etwas. In manchen Bundesländern ist die Abmeldung gebührenfrei. Wenn du das Gewerbe aber nicht ausübst, bist du gesetzlich verpflichtet, es wieder abzumelden (§ 14 GewO). Anderenfalls gibt es noch ein Bußgeld - evtl. zusätzlich noch ein Zwangsgeld - obendrauf !

Du kannst Dein Gewerbe sofort nach der Anmeldung wieder abmelden. Aber da jeder Vorgang Arbeit ist, wird auch jedesmal ein Betrag laut Gebührenordnung fällig. Eine Zurückerstattung einmal gezahlen Geldes ist nicht möglich.

Für die Anmeldung zahlst du eine Bearbeitungsgebür. Für die Abmeldung ebenfalls (etwas weniger)

zurückziehen geht nicht. Löschung kostet auch wieder. Lass doch ruhen, kostet doch nichts

Geochelone  06.01.2012, 19:47

Ein "Ruhen" gibt es nur im Steuerrecht, nicht im Gewerberecht ! Wird es nicht mehr ausgeübt und nicht zeitnah abgemeldet, gibt es ein Bußgeld, das wesentlich teurer ist, als die Abmeldung.

Gewerbeabmeldung kostet wieder Geld. Es gibt bei sowas kein Umtauschrecht.