Gewerbeabmeldung Warenbestand

2 Antworten

Normalerweise setzt man als Unternehmer den Einkaufspreis für Waren doch steuerlich ab, der Verkaufspreis ist dann der Gewinn. Ich gehe davon aus, dass du den Einkaufspreis auch ganz normal als Betriebsausgabe abgesetzt hast? Dann gehört der Gewinn dadurch ebenfalls in die Steuererklärung - völlig unabhängig von der U-Steuer. Schließlich hat das Absetzen der EK-Preise damals ja deinen Gewinn geschmälert.

Da du das Gewerbe aber bereits abgemeldet hat, ist ein bisschen blöd. Ich würde entweder beim Finanzamt nachfragen oder schauen, ob dich jemand steuerlich kurz beraten kann. Wenn du die Waren nicht (mehr) verkaufst, müsstest du im Prinzip den Gegenwert als Gewinn in der EK-Steuer deklarieren meiner Vermutung nach - auch wenn du die Sachen behältst. Aber mach dich bitte fachlich kundig. lg

Bei Gewerbeabmeldung ist eine Schlußbilanz zu erstellen. Egal, ob voher EÜR gemacht wurde oder nicht. Das Finanzamt wird sich dir melden und diese einfordern. Ich behaupte mal, du brauchst mal eben einen Steuerberater.....