Gewerbe nötig? Kostendeckung

4 Antworten

Oder brauche ich auch dafür einen Gewerbeschein was da ich keine 18 bin schwer - unmöglich wird...

Hi xeidoo, du mußt ein Gewerbe im Nebenverdienst anmelden!
Infos hierzu findest un in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen"

Für Minderjährige ist dies natürlich ein erhöhter Aufwand wie folgt in dem Link hier beschrieben: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

Wobei du den letzten Satz unbedingt beachten solltest:

Eventuelle Alternative für den Minderjährigen:
Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben.
Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.

Gruß und viel Erfolg mit deinem Nebengewerbe ;-)
siola55

Die wichtigste Frage wenn es darum geht ist das ganze Gewerbe oder nicht ist immer noch: " ist das ganze eine Regelmäßige Tätigkeit" und das ist bei Hosting ja ganz klar JA!

Es GIBT die Möglichkeit über das Familiengericht(Vormundschaftsgericht) auch als minderjähriger sowas machen zu dürften.. Allerdings würde ich mir die Selbstständigkeit immer 5 mal überlegen.. Aber evt. ist es ja möglich das deine Eltern ein Nebengewerbe anmelden?

Rein Gewerberechtlich handelt es sich vermutlich um ein Gewerbe. Warum nicht das auch (vorläufig) duch die Eltern betreiben lassen?

Steuerlich: Es muss zwar eine Gewinnermittlung gemacht werden, aber wenn der unter null ist, hat es steuerlich keine Folgen. Und selbst wenn etwas Gewinn anfällt: Lieber Gewinn machen und etwas Steuern zahlen, als kein Geld zu verdienen.

Googel doch mal mit gewerbe minderjährig tipps.

gegen einen minimale Preis vermiete

In dem Vertrag mit dem Kunden sollte übrigens auch klar geregelt sein, was für Inhalte er dort nicht ablegen darf: Z. B. Illegales, Unanständiges und Geraubtes. - Wenn ich das hier genauer ausführe bekomme ich vermutlich einige Wörter gesperrt.

Das, was du vorhast, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn du zum Zwecke der Refinanzierung, Teile deines Servers weiter vermietest, dann wird dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Es kommt dabei nicht darauf an, ob du Gewinn erzielen willst oder nur die Kosten decken willst. Du könnstes doch ein "Nebengewerbe" anmelden. Das kostest nur einige EURO und du bist aber rechtlich auf der sicheren Seite. Das hat ja auch den Vorteil, dass du deine Kosten für den Server und für Werbung geltend amchen kannst. Auch als Minderjähriger kannst du ein Gewerbe anmelden. Du mußt die Einverständniserklärung deiner Eltern und eine Genehmigung dews Vormundschaftsgerichts haben. Dann bist du voll geschäftsfähig und kannst gewerblich tätig werden.

Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.

Wer sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bekommen hat, kann auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge.

Ansonsten belieben nur deine Eltern. Dein Vater könnte auch ein Gewerbe anmelden. Es würde dann alles über den Namen deines Vaters laufen.

JoWaKu  29.10.2011, 15:29

Du könnstes doch ein "Nebengewerbe" anmelden.

Man kann nur ein Gewerbe anmelden, kein Nebengewerbe.

In welchem Umfang man das Gewerbe dann betreibt, ist die eigene Entscheidung.


Das mit dem Vormundschaftsgericht stimmt, dürfte aber im Verhältnis zum hier beabsichtigten Gewinn zu teuer sein.

rabe51109594  29.10.2011, 16:03
@JoWaKu

Das ist so nicht richtig. Wenn ein Berufstätiger ein Gewerbe anmeldet handelt es sich um ein Nebengewerbe. Die steuerliche und rechtliche Behandlung ist aber gleich. Ein Nebengewerbe kann in D jeder anmelden auch eine Hausfrau. Der Vorteil ist, dass man dann familienversichert bzw. gesetzlich Versichert bleibt. Wenn man ein "richtiges" Gewerbe anmeldet und dieses dann zu 100% betreibt, ist auch eine eigene Krankenversicherung nötig. Hier noch einmal die begriffliche Einordnung des Begriffs Nebengewerbe: Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber, dabei insbesondere der Sozialversicherungsträger die gesetzlichen Krankenkassen, ziehen bei 15 Arbeitsstunden pro Woche die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Hier mal eine Quelle zum nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe

berlinmicha  29.10.2011, 16:07
@JoWaKu

JoWaKu - das ist nicht ganz richtig! der Link den rabe.... gepostet hat sagt doch alles aus.

Geochelone  29.10.2011, 23:19
@berlinmicha

Nur weil etwas auf irgendeiner Internetseite steht, muss es noch lange nicht richtig sein.
Richtig ist: Es gibt kein Nebengewerbe ! Ebensowenig wie ein Kleingewerbe !

Geochelone  29.10.2011, 23:25
@rabe51109594

Niemand kann in D ein Nebengewerbe anmelden, weil es das nicht gibt. Auf den Vordrucken der Gewerbeanzeigen gibt es ein Feld, in dem für rein statistische Zwecke gefragt wird, ob man das Gewerbe für eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben will. einen rechtlichen Unterschied macht das aber nicht. Wenn sich das ändert, muss es auch nicht angezeigt werden, weil es rechtlich ohne Bedeutung ist.

Ein Nebengewerbe gibt es ebensowenig, wie ein Kleingewerbe.

Und deine Quelle kannst du auch vergessen. Nur weil es irgendwo geschrieben steht, muss es nicht stimmen. Das sieht man ja auch bei vielen Antworten.

rabe51109594  30.10.2011, 11:19
@Geochelone

Leider nur teilweise richtig lieber Geochelone! Natürlich gibt es nur eine Gewerbeanmeldung. Wenn allerdings ein Berufstätiger ein Gewerbe anmeldet und für dieses nicht mehr als 15 h in der Woche in Anspruch nummt, wird dies von Finanzämtern und den Sozialkassen als Nebengewerbe anerkannt. Das ist wichtig, weil bei einem "Vollgewerbe" der Versicherungsstatus ein anderer ist. Bei einem "Nebengewerbe", kann der Gewerbetrebende in seiner gesetzlichen Krankenkasse verbleiben und muss sich nicht privat krankenversichern. Natürlich ist diese Art von Nebengewerbe an Grenzen gebunden. neben dem Finanzamt wird jeder, der ein "Nebengewerbe" ausübt auch auch seiner Krankenversicherung rechenschaftspflichig sein und den Umfang seiner Tätigkeit wie auch die der Umsätze nachweispflichtig sein. Aus diesem "Nebengewerbe" heraus ist es z.B. auch möglich, eine Existenzgründung durchzuführen. Kleingewerbe ist nur eine umganssprachliche Bezeichnung für jemanden, der die Kleinunternehmerregelung in fiskalischer Hinsicht für sich in Anspruch nimmt.

siola55  25.04.2017, 12:05
@JoWaKu

Man kann nur ein Gewerbe anmelden, kein Nebengewerbe...

Ja genau, und dies nennt sich dann ein Gewerbe im Nebenverdienst ;-)

siola55  25.04.2017, 12:09
@rabe51109594

Das ist so nicht richtig. Wenn ein Berufstätiger ein Gewerbe anmeldet handelt es sich um ein Nebengewerbe.

Leider falsch: Wenn jemand mit einer Hauptbeschäftigung ein Gewerbe anmeldet, dann ist dies ein Gewerbe im Nebenverdienst -
ein Nebengewerbe oder auch das oft genannte Kleingewerbe gibt es in D nicht!

berlinmicha  29.10.2011, 16:06

absolut richtig wobei der Unfang des Nebengewerbes ca. 15 Wchenstunden nicht überschreiten sollte.